Beratung, Computer, Schreibtisch, Auto, Besprechung, Büro
Steffen Müller Fotografie

Prüfen Sie die Vertragsinhalte und greifen Sie auf unsere Musterverträge zurück.Miete, Pacht und Nebenkosten

Die Unterscheidung von Miete und Pacht beruht hauptsächlich auf der Nutzung des Inventars. Im Gegensatz zum Mietvertrag geht es beim Pachtvertrag um die Überlassung des kompletten Betriebs.

Gestaltung der Vertragsinhalte

Bei der Gewerberaummiete, ebenso wie bei der Verpachtung, kommt es aufgrund der sehr weiten Vertragsfreiheit auf die Gestaltung der Inhalte an.

Es geht besonders um die interessengerechte Vereinbarung von Nebenkosten, die Erhöhung des Mietzinses, des Mietzwecks, der Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen sowie Werbung.

Hierbei treten viele Fragen auf. Dürfen die Gewerbeflächen beispielsweise lediglich als Werkstatt oder auch als Verkaufs- und Bürofläche genutzt werden? Darf der sich in den Gewerbeflächen befindende Handwerksbetrieb beispielsweise mit Leuchtreklame und auffälligen Schildern werben?

Stuhlmiete und Ballungsräume

Im Zusammenhang mit Miet- und Pachtverträgen spielt aber auch die sogenannte Stuhlmiete, etwa im Friseur- oder Zahntechnikerhandwerk, eine Rolle.

Zudem stellt sich die Frage, wie mit umfangreichen und vermieterseits gestellten Musterverträgen für Gewerbeflächen in besonderen Lagen – beispielsweise in den Ballungszentren München und Umland oder Ingolstadt – umzugehen ist.

Beratung und Informationen nutzen

Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer und nutzen Sie unsere Musterverträge im Miet- und Pachtrecht, aber auch in anderen Rechtsbereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Interview

Alexander Tauscher spricht mit Handwerkskammer-Rechtsberater Holger Scheiding  über Gewerbemieten

Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.

 Ansprechpartner

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-258

Fax 089 5119-208

holger.scheiding--at--hwk-muenchen.de

Sven Rathgeber

Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-489

Fax 089 5119-208

sven.rathgeber--at--hwk-muenchen.de



Weitere Informationen

Vertragsmuster und Merkblätter