Mindestlohn: Neue Verordnungen für Wäschereien im Objektkundengeschäft sowie für Maler und Lackierer

Erstmals wurde mit Wirkung ab 24. Oktober 2009 für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft ein Mindestlohn gesetzlich festgesetzt. Die Mindestlohnverordnung vom 23. Oktober 2009 gilt für Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen waschen (Objektkundengeschäft). Sie findet unabhängig davon Anwendung, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht, soweit das Objektkundengeschäft für die Wäscherei prägend ist.

Für das Maler- und Lackiererhandwerk gilt ebenfalls seit 24. Oktober 2009 eine neue Mindestlohnverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).

In folgenden weiteren Branchen des Handwerks gelten aktuell Mindestlöhne nach dem AEntG:
Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk und Elektrohandwerk. Im Gebäudereinigerhandwerk ist die Festsetzung von Mindestlöhnen nach dem AEntG möglich.

Links zum Gesetzestext:

Rechtsnormen des Mindestlohn-Tarifvertrages für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft vom 18. Mai 2009

Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 10. August 2009

Weiterführende Links:

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einschließlich einer Übersicht über die Mindestlöhne nach dem AEntG

Informationen des Zolls zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und zum Mindestlohn einschließlich der Verordnungen nach dem AEntG und der Mindestlohntarifverträge

November 2009