Hand Fliese Wand
charlesdeluvio / unsplash.com

Handwerksbetriebe müssen auch von indirekten Belastungen verschont bleibenMit EU-Lieferkettengesetz droht neue Bürokratie

05. Mai 2022 - Statement von Präsident Peteranderl

„Mit der Bürokratiebelastung kann es nicht mehr so weitergehen wie bisher und gerade die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe können nicht weltweit die Produktionsbedingungen aller ihrer Zulieferungen überwachen – zwei Gründe, warum das geplante EU-Lieferkettengesetz so nicht beschlossen werden darf“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl. 

Neue Anforderungen durch EU-Lieferkettengesetz

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag für ein sog. EU-Lieferkettengesetz vorgelegt, das im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zahlreiche Verschärfungen enthält. Bestimmte größere Unternehmen sollen künftig Sorgfaltspflichten in ihre gesamte Unternehmenspolitik integrieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um tatsächliche oder potenziell nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu ermitteln, zu verhindern bzw. abzuschwächen. Dazu kommt eine Absenkung der Schwellenwerte für die direkt betroffenen Unternehmen.

Belastungen für das Handwerk

Für das Handwerk besonders bedeutsam sind folgende Vorhaben:

  • Bei etablierten Geschäftsbeziehungen soll die Einhaltung umfassender Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette verlangt werden.
  • Von direkten Geschäftspartnern sollen vertragliche Zusicherungen eingefordert werden können, dass die Anforderungen des berichtspflichtigen Unternehmens eingehalten und auch an dessen eigene Zulieferer weitergegeben werden.
  • Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sollen neben Bußgeldern auch eine zivilrechtliche Haftung zur Folge haben können.

Forderungen des Handwerks

Zwar sind KMU grundsätzlich von der Richtlinie nicht direkt betroffen, jedoch sind aufgrund des weiten Anwendungsbereichs und der Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette erhebliche indirekte Effekte auf Handwerksbetriebe zu befürchten. Konkret droht die vertragliche Weitergabe von Verantwortlichkeiten großer Unternehmen an mittelständische Betriebe. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, fordert das Handwerk folgende Änderungen:

  • Der Anwendungsbereich ist zumindest auf die deutschen Schwellenwerte einzuengen und auf die erste Zulieferstufe zu beschränken.
  • Der territoriale Anwendungsbereich des Gesetzes ist zu beschränken. Unternehmerische Aktivitäten innerhalb der Europäischen Union und in anderen Ländern mit erwiesen hohem Schutzniveau sind auszunehmen.
  • Die zivilrechtliche Haftung für KMU als indirekte Geschäftspartner ist auszuschließen oder zumindest auf die erste Zulieferstufe zu begrenzen.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

robert.fleschuetz--at--hwk-muenchen.de