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Überregulierung ist zentrales Problem für Handwerksbetriebe - Politik muss endlich umdenken Mit Lieferkettengesetz droht neue Bürokratie

02. Juni 2021 - Statement von Präsident Peteranderl

„In Sonntagsreden wird Bürokratieabbau immer groß angekündigt. Unter der Woche werden aber dann immer wieder Gesetze gemacht und Vorschriften erlassen, die für die Wirtschaft und vor allem das Handwerk erhebliche bürokratische Belastungen bringen. Hier brauchen wir endlich ein Umdenken“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Bürokratie durch die Hintertür für das Handwerk

Die Berliner Regierungskoalition hat sich nun doch auf ein Lieferkettengesetz (offizielle Bezeichnung „Sorgfaltspflichtengesetz“) geeinigt. Damit kann der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. In Folge müssen bestimmte Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden einhalten. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen. Zwar ist das Gesetz direkt nur an Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern ab 2023 bzw. mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern ab 2024 gerichtet. Da sich die Sorgfaltspflichten in mehr oder weniger strenger Form auf die gesamte Zulieferkette beziehen, werden auch Handwerksbetriebe in dieser Zulieferkette, z.B. industrielle Zulieferer oder Baubetriebe, zwangsläufig davon betroffen sein.

Bürokratieabbau endlich ernst nehmen

Umfragen der Handwerkskammer ergeben immer wieder, dass bürokratische Belastungen für Handwerksbetriebe ein zentrales Problem sind und eine gravierende Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit darstellen. In der Politik muss deshalb endlich ein ernsthaftes Umdenken einsetzen. Das Handwerk fordert grundsätzlich:

  • auf allen politischen Ebenen die Bürokratiebelastungen zu reduzieren und vor allem auf neue Belastungen zu verzichten,
  • die Einführung von Kleinbetriebsregelungen bei allen geeigneten Gesetzen und Auflagen,
  • die Vereinheitlichung von Schwellenwerten, besonders im Steuer- und Sozialrecht, sowie
  • eine konsequente Fortsetzung der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren.

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Ansprechpartner

Tobias Steigenberger

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

Telefon 089 5119-113

tobias.steigenberger--at--hwk-muenchen.de



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