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Neue Mindestlöhne ab dem 1. Januar 2012 im Dachdecker-, Elektro- und Gebäudereinigungshandwerk; Lohnuntergrenze für Zeitarbeit

Zum Jahresbeginn 2012 erhöhen sich die Mindestlöhne durch neue Rechtsverordnungen für das Dachdecker- und Gebäudereinigerhandwerk. Für diese Branchen wurden auch bereits für das kommende Jahr neue Werte geregelt.

Gleichzeitig treten aufgrund des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages vom 4. März 2010 für das Elektrohandwerk  Anhebungen der Mindestlöhne für die Jahre 2012 und 2013 in Kraft.

Für die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) wurde zum Jahresbeginn  eine Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt, die bereits zum 1. November 2012 ansteigt.

Somit gelten folgende Mindestlöhne:

Dachdeckerhandwerk
1. Januar 2012 11,00 Euro
(gesamtes Bundesgebiet)

1. Januar 2013          

11,20 Euro

(gesamtes Bundesgebiet)

Elektrohandwerk
1. Januar 20129,80 Euro  (West)8,65 Euro  (neue Bundesländer und Berlin)
1. Januar 20139,90 Euro  (West)8,85 Euro  (neue Bundeländer und Berlin)
Gebäudereinigerhandwerk
Lohngruppe 1 (Innen- u. Unterhaltsreinigung)
1. Januar 20128,82 Euro (West mit Berlin)7,33 Euro (neue Bundesländer)
1. Januar 20139,00 Euro (West mit Berlin)7,56 Euro ( neue Bundesländer)
Lohngruppe 6 (Glas- u. Fassadenreinigung)
1. Januar 201211,33 Euro (West mit Berlin)8,88 Euro (neue Bundesländer)
1. Januar 201311,33 Euro (West mit Berlin)9,00 Euro (neue Bundesländer)
Zeitarbeit
1. Januar 20127,89 Euro  (West )7,01 Euro (Ost einschließlich Berlin)
1. November 20128,19 Euro  (West)7,50 Euro (Ost einschließlich Berlin)

 

Weiterführende Links

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales “Zeitarbeit hat ihren Wert“ vom 20.12.2011

Zusammenstellung von Gesetzen und Verordnungen zum Thema Mindestlohn und Lohnuntergrenze des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Informationen des Zolls zum Mindestlohn

 

Januar 2012