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Neues zum Pfändungsschutz: Ab 1. Januar 2012 nur noch über das Pfändungsschutzkonto

Daher sollten Handwerker bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung rechtzeitig eine Umwandlung ihres Girokontos in das sogenannte „P-Konto“ beantragen. Damit erhalten sie automatisch Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrags (1028,89 EUR pro Monat). Eine Erhöhung des Freibetrags, beispielsweise bei Unterhaltsverpflichtungen, ist bei Vorlage einer Bescheinigung möglich. Über den Freibetrag kann dann auch bei Pfändungen verfügt werden.

Weitere Informationen zum Pfändungsschutzkonto erhalten Sie auch in unserer Meldung vom 02. Juli 2010.



Ansprechpartner

Sven Rathgeber

Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-489

Fax 089 5119-208

sven.rathgeber--at--hwk-muenchen.de

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-258

Fax 089 5119-208

holger.scheiding--at--hwk-muenchen.de