Bayerisches Handwerk zur VerpackungsverordnungPeteranderl: "Dauerhafter Rückzug unserer Betriebe aus dem grenzüberschreitenden Handel droht"
11. September 2026
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) hat im Rahmen eines Konsultationsverfahrens Verbesserungen zur Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) angemahnt. „Die Verordnung stellt vor allem kleine und mittlere Handwerksbetriebe vor erhebliche rechtliche und administrative Herausforderungen und muss dringend überarbeitet werden. Jeder zusätzliche Absatzmarkt bedeutet aktuell u.a. eine gesonderte Registrierung im jeweiligen nationalen Verpackungsregister und die Benennung eines nationalen Bevollmächtigten. Trotz des bestehenden Binnenmarkts führt dies zu bis zu 27 Registrierungen, 26 Bevollmächtigten und einer Vielzahl nationaler Verfahren. Pro Mitgliedsstaat können dabei Kosten im drei- oder vierstelligen Bereich anfallen“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl und fordert, die Verordnung bis zur Klärung zentraler Rechtsfragen auszusetzen.
Betroffen sind beispielweise Goldschmiede, die alte Schmuckstücke aufarbeiten und über Plattformen europaweit zum Verkauf anbieten sowie Hersteller von Land- und Baumaschinen, die spezielle Prüf- und Diagnosegeräte direkt an Werkstätten in EU-Mitgliedstaaten liefern. Ebenso müssen Konditoreien die Verordnung anwenden, die für den Verkauf und Versand von Pralinen und anderen Waren im Binnenmarkt verschiedene Verpackungen aus Pappe, Karton, festem Kunststoff und Folie verwenden sowie Schreinereien, die Versandkisten für Großkunden im EU-Ausland fertigen.
Der BHT fordert strukturelle Vereinfachungen bei der PPWR, eine einmalige, unionsweit gültige Registrierung, keine Pflicht für nationale Bevollmächtigte sowie praxistaugliche Bagatellgrenzen für geringe Verpackungsmengen. Der BHT-Präsident: „Andernfalls droht der dauerhafte Rückzug unserer Betriebe aus dem grenzüberschreitenden Handel.“