Handwerkskammer für München und Oberbayern

Bayerischer Handwerkstag (BHT) zur Erbschaftsteuer für UnternehmenPeteranderl: "Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen müssen erhalten bleiben"

13. Oktober 2026

Mit Blick auf die mündlichen Verhandlungen über die Erbschaftssteuer für Unternehmen am Bundesverfassungsgericht weist der Bayerische Handwerkstag (BHT) ausdrücklich darauf hin, dass die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen erhalten bleiben müssen: „Das ist ein zentraler Baustein, um die Weitergabe unserer Betriebe an die nächste Generation abzusichern. Zusätzliche erbschaftsteuerliche Belastungen würden dagegen die Fortführung der Handwerksbetriebe und die damit verbundenen Arbeits- und Ausbildungsplätze massiv gefährden“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Das Betriebsvermögen ist im Handwerk häufig in Werkstätten, Maschinen und Gebäuden gebunden. Zusätzliche Steuerzahlungen würden den Betrieben Liquidität entziehen, die für Investitionen und die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen dringend benötigt wird. Peteranderl: „Betriebsinhaber und Nachfolger brauchen verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen, um die Übergabe frühzeitig vorbereiten zu können.“ Das bayerische Handwerk fordert daher eine regelmäßige Anpassung der persönlichen Freibeträge an die Preisentwicklung. „Rein inflationsbedingte Wertsteigerungen sollten bei der Vermögensübertragung nicht automatisch zu einer höheren steuerlichen Belastung führen“, sagt der BHT-Präsident.

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