zeugnisse

Prüfungszeugnis

Das Prüfungszeugnis dokumentiert die bestandene Gesellen- oder Abschlussprüfung. Es wird durch die prüfende Handwerkskammer oder Innung erstellt. Je nach Beruf bekommen die Prüflinge das Zeugnis entweder mit der Post zugeschickt oder erhalten es im Rahmen einer Freisprechungsfeier ausgehändigt.

Die Zeugnisse enthalten neben den persönlichen Daten die Ergebnisse (Punkte) der einzelnen Prüfungsbereiche und das Gesamtergebnis (Note), soweit ein solches in der Ausbildungsordnung vorgesehen ist. Darüber hinaus tragen Sie die Unterschriften des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und einer von der prüfenden Stelle beauftragten Person.

Im Handwerk wird das Prüfungszeugnis auch auch heute noch umgangssprachlich als "Gesellenbrief" bezeichnet. Dieser war der Vorgänger des aktuellen Prüfungszeugnisses. Teilweise stellen Innungen einen "Gesellenbrief" als Urkunde aus, die allerdings rechtlich nicht relevant ist.