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Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber - Abschaffung der sog. Störerhaftung

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Damit soll die sog. Störerhaftung abgeschafft und die rechtssichere Bereitstellung von offenen WLAN-Hotspots, z.B. für Kunden in Ladengeschäften des Handwerks, ermöglicht werden.

Aufgrund der Gesetzesänderung müssen WLAN-Betreiber nicht mehr befürchten, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Außerdem stellt das Gesetz klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passworts durch seine Nutzer zu verlangen oder bei Rechtsverstößen Dritter sein WLAN-Angebot einzustellen.

Dennoch bleibt das geistige Eigentum geschützt, da die Inhaber dieser Rechte von WLAN-Betreibern verlangen können, bei einer Urheberrechtsverletzung durch illegale Verbreitung einzelne, konkret benannte Internetseiten zu sperren.

Das Gesetz ist am 13. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-258

Fax 089 5119-208

holger.scheiding--at--hwk-muenchen.de

Sven Rathgeber

Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-489

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