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Slowakei: Aktuelle Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht

Erhöhung der Urlaubstage

Ab Januar 2020 steigt die gesetzliche Urlaubsdauer für jüngere Arbeitnehmer, die für ein Kind sorgen, auf fünf Wochen. Der Basis-Urlaubssatz für alle Arbeitnehmer beträgt mindestens vier Wochen (20 Tage). Die bis Ende 2019 geltende Regelung garantiert eine längere Urlaubsdauer von fünf Wochen nur für solche Arbeitnehmer, die mindestens 33 Jahre alt sind. Nach den Änderungen haben jedoch Anspruch auf Urlaub in Länge von mindestens fünf Wochen auch solche Arbeitnehmer, die zwar noch keine 33 Jahre alt sind, jedoch dauerhaft für ein Kind sorgen.



Höhe des Mindestlohns

Eine weitere Neuigkeit stellt die Änderung des Verfahrens zur Festlegung der Höhe des Mindestlohns dar. Die Festlegung des Mindestlohns soll primär aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern erfolgen. Kommt es jedoch zu keiner Einigung zwischen diesen, wird die Höhe des Mindestlohns 60 % des durchschnittlichen monatlichen Nominallohns der Arbeitnehmer, der von dem Statistischen Amt der Slowakischen Republik pro Kalenderjahr veröffentlicht wird, das dem betroffenen Kalenderjahr zwei Jahre vorangeht, betragen. Der aktuelle monatliche Durchschnittslohn für die ersten drei Quartale des Jahres 2019 beträgt 1.064 EUR.

Quelle: AHK Slowakei