Sozialversicherungsdaten 2010
Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung im Jahr 2008 angepasst und aktualisiert. Neben der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird auch die so genannte Bezugsgröße nach § 18 SGB IV neu festgesetzt. Diese ist für die Berechnung der Pflichtbeiträge der selbstständigen Handwerker sowie die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug maßgebend. Der Bundesrat hat am 27. November 2009 dem von der Bundesregierung am 7. Oktober 2009 beschlossenen Entwurf zugestimmt, so dass die Änderungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2010 in Kraft treten können.
Eine Übersicht über die für das bayerische Handwerk wichtige Sozialversicherungsdaten 2010 finden Sie in der nachstehenden Tabelle.
Dezember 2009