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Verstärkte Kontrollen durch österreichische Finanzpolizei-Entsendebetrieben drohen hohe Bußgelder!

Handwerksbetriebe, die Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen sich auf verstärkte Kontrollen durch die österreichische Finanzpolizei einstellen.

Neben der Meldung der Entsendung, die spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung  mit dem Formular ZKO 3 elektronisch (s. nächster Artikel) zu melden ist, müssen Sie im Falle einer Kontrolle direkt auf der Baustelle folgende Unterlagen vorlegen können:

  • Kopie der Entsende(ZKO)-Meldung (inklusive Transaktionsnummer)
  • A1-Bescheinigung von der Krankenkasse bzw. von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
  • Lohnunterlagen (alle Unterlagen, die zur Berechnung des Stundenlohns notwendig sind, insbesondere Arbeitsvertrag, Lohnzahlungsnachweise, Unterlagen zur Lohneinstufung)
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Kopie der Eintragung im österreichischen Dienstleisterregister bei reglementierten Gewerben. Die Dienstleistungsanzeige  beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist in jedem Fall, also auch bei nicht reglementierten Gewerben notwendig.

Wir empfehlen Ihnen, eine Baustellenmappe anzulegen, in der die oben genannten Unterlagen aufbewahrt werden und im Falle einer Kontrolle an die Behörde ausgehändigt werden kann. Wichtig ist, die Unterlagen stets aktuell zu halten, wie zum Beispiel im Falle einer Erkrankung eines Mitarbeiters.

 Der Bußgeldrahmen für Arbeitgeber, die Lohnunterlagen nicht bereithalten, beträgt

  • für jeden Arbeitnehmer 1.000 bis 10.000 Euro
  • im Wiederholungfall 2.000 bis 20.000 Euro
  • bei mehr als drei betroffenen Arbeitnehmern je 2.000 bis 20.000 Euro pro Mitarbeiter
  • im Wiederholungsfall 4.000 bis 50.000 Euro.

Lassen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Handwerkskammer beraten, wenn Sie Arbeitnehmer nach Österreich entsenden. Die Abteilung Außenwirtschaft steht Ihnen gerne unter Tel. 089 5119-355 oder auch per  E-Mail aussenwirtschaft@hwk-muenchen.de zur Verfügung.