KabinettsentwurfGeplante Einkommensteuerreform
10. September 2026 – Statement von Präsident Peteranderl
„Der vergangene Woche vorgestellte Kabinettsentwurf zur Einkommensteuerreform stellt aus Handwerkssicht noch nicht den erhofften steuerpolitischen Befreiungsschlag dar. Angesichts der weiterhin eingetrübten Konjunktur und steigender Preise wären weitergehende Entlastungen wünschenswert gewesen. Zu begrüßen ist, dass der Handwerkerbonus bestehen bleibt“, sagt der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Am 2. September hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes beschlossen. Erklärtes Ziel ist es, Wachstums- und Arbeitskräftepotenziale zu stärken. Doch sowohl für Beschäftigte als auch für die Betriebe wären weitergehende Steuerentlastungen notwendig.
Handwerksbetriebe weiterhin unter großem Kostendruck
Viele Handwerksbetriebe stehen weiterhin unter großem Kostendruck. Energie war im Juli 2026 um 3,8 Prozent teurer als im Vorjahresmonat, die Preissteigerung beim Diesel betrug 30 Prozent und auch Materialkosten sind gestiegen. In der jüngsten Konjunkturumfrage vermeldeten zwei Drittel der oberbayerischen Handwerksbetriebe gestiegene Einkaufspreise, 26 Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr. Auch für 2027 rechnen Experten mit einer weiterhin erhöhten Inflation.
„Eine deutliche Entlastung bei der Einkommensteuer – auch für mittlere Einkommen – wäre für das Handwerk deshalb wichtig, weil der Großteil der Betriebe Personengesellschaften sind, für die die Einkommensteuer die relevante Steuer ist“, so der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl. „Die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe hätten sich eine weitergehende Reform gewünscht oder zumindest den vollständigen Ausgleich der kalten Progression.“
Fortbestand des Handwerkerbonus
Da sich die anhaltenden Preissteigerungen auch negativ auf den privaten Konsum und die Nachfrage nach Handwerksleistungen auswirken, ist der Fortbestand des Handwerkerbonus entscheidend. Zwar soll dieser künftig 15 statt bislang 20 Prozent betragen, der steuerliche Anreiz, handwerkliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, bleibt damit aber erhalten.
Im parlamentarischen Verfahren könnten noch Änderungen vorgenommen werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte sich offen dafür gezeigt, zusätzliche steuerliche Entlastungen auf den Weg zu bringen, sofern entsprechende finanzielle Spielräume bestehen.