Brexit: Änderungen im Gesellschaftsrecht
Abbau von Privilegien - neue Pflichten
Mit dem Verlassen der EU hat Großbritannien beschlossen, Privilegien für (juristische oder natürliche) Personen aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum abzubauen. Grundlage hierfür sind die Änderungen in der "Companies, Limited Liability Partnerships and Partnerships (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019".
Für britische Zweigniederlassungen von deutschen Unternehmen bedeutet dies eine Erweiterung der Mitteilungspflichten an das britische Handelsregister:
- Angabe des Rechts, nach dem sie gegründet sind
- Regelungen bezüglich der Jahresabschlüsse
- Adresse des Hauptsitzes
- Gegenstand des Unternehmens (Veröffentlichung auf Korrespondenz, Bestellformularen, Webseiten)
- Betrag der ausgegebenen Anteile (Veröffentlichung auf Korrespondenz, Bestellformularen, Webseiten).
Frist für neue Meldepflichten
Die zusätzlichen Angaben an das britische Handelsregister müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Tag, an dem Großbritannien die EU verlässt, gemeldet werden.
Mit dem Brexit verlässt Großbritannien auch das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern, in dem alle EU-Mitgliedstaaten miteinander vernetzt sind. Über dieses BRIS (Business Registers Interconnection System) können Informationen über Unternehmen abgefragt werden, die in den Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein oder Norwegen registriert sind oder Informationen über ausländische Niederlassungen und länderübergreifende Fusionen zwischen Unternehmen ausgetauscht werden.
Quelle: GTAI