Kosmetik
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Fortbildungsprüfung "Geprüfter Kosmetiker (HWK)"

Termine

  • 11. September 2024 Praxis
  • 12. September 2024 Theorie

Anmeldeschluss

  • Anmeldeschluss ist ein Monat vor dem Prüfungstermin.


Prüfungsgebühr: 400 Euro

Schmuckbrief: 20 Euro



Zulassungsvoraussetzungen

  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/Kosmetikerin oder Friseur/Friseurin bestanden hat.
  2. Abweichend vom Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer im Kosmetikbereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war oder durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
 

Barbara Bauer

Fortbildungsprüfungen, Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen

Telefon 089 5119-284

Barbara.Bauer--at--hwk-muenchen.de