
Fortbildungsprüfung "Geprüfter Kosmetiker (HWK)"
Termine
- Theorie: 8. März 2021
- Praxis: 5. März 2021
Anmeldeschluss
- 31. Januar 2021
Prüfungsgebühr: 400 Euro
Schmuckbrief: 20 Euro
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/Kosmetikerin oder Friseur/Friseurin bestanden hat.
Abweichend vom Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer im Kosmetikbereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war oder durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.