des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)Gutachten Wirtschaftsimpulse durch Denkmalförderung
Ein vom BFW-Arbeitskreis Denkmalschutz beauftragtes Gutachten bescheinigt dem Standort Deutschland wirtschaftliche Vorteile durch die steuerliche Förderung von Investitionen in Baudenkmäler. Demnach stehen jährlichen Steuerausfällen in Höhe von 119 Millionen Euro rund 1,3 Milliarden Euro gegenüber, die durch die Förderung an zusätzlichem Einkommen entstehen. Damit verbunden sind rund 30.000 Arbeitsplätze. Die §§ 7h/i und § 10f EStG, nach denen erhöhte Abschreibungen bei Investitionen in die bundesweit 1,2 Millionen Denkmäler gewährt werden, dürften weder angestastet noch in ihrer Wirkung unterlaufen werden. So hat die Förderung bei der Anschaffung bzw. der Instandsetzung und Modernisierung von Denkmälern die Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften 2004 um nur 0,0027 Prozent vermindert. Die jährlichen Einnahmenausfälle von 119 Millionen Euro sind gemäß Gutachten allein aus Sicht des Fiskus begründet: Durch den 1,3 Milliarden starken Einkommensimpuls, der von den Bauleistungen und den damit verbundenen Dienstleistungen ausgeht, ergeben sich im Jahr mindestens 260 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen.
Den Schutz der 880.000 Denkmäler, die rund 5,1 % aller Bauten in Deutschland ausmachen, hält der BFW auch mit Blick auf die regionale Wirtschaft für unausweichlich. Bauliche und bürokratische Hürden bei Denkmalinvestitionen sind ein Rendite-Killer, der ohne steuerliche Förderung zum Erliegen des Denkmalschutzes führen würde. Betroffen wäre die regionale Bauwirtschaft, die rund 90 % der Arbeiten ausführt. Denkmalschutz sei ein Hebel für die Stadt- und Landesentwicklung, der nur funktioniere, wenn der denkmalpflegerische Mehraufwand ausgeglichen werde und sich die Investitionen im Wettbewerb mit anderen Anlageformen lohnten.
Als Anwalt der Denkmale dürfe der Staat keine neuen steuerlichen Hürden aufstellen. Die Bundesregierung müsse klarstellen, dass die eingeschränkte Verlustverrechnung gemäß § 15b EStG auf keinen Fall die Abschreibungsvergünstigungen bei Denkmalinvestitionen zunichte macht. Der neu eingeführte § 15b EStG soll Steuerstundungsmodelle unterbinden und erlaubt bei allen "modellhaften Gestaltungen" eine Verrechnung von Anfangsverlusten, die 10 % des Eigenkapitals übersteigen, nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle. Klassische Bauträgerangebote rücken damit in die Nähe des § 15b EStG, denn Nebenleistungen können zu einer modellhaften Gestaltung führen. Der BFW fordert, dass ein bereits im Februar vom Bundesfinanzministerium angekündigtes, klärendes Anwendungsschreiben schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird.
Als Investitionshemmnis erweist sich auch die Unsicherheit über die zukünftige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Bleibt es bei der Steuerfreiheit außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist? Oder doht dem baulichen Kulturerbe eine Gefahr durch eine pauschale Besteuerung von Veräußeringsgewinnen über eine Verschärfung des § 23 EStG? Wird die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist nämlich aufgehoben und als steuerliche Bemessungsgrundlage die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Buchwert festgelegt, würden sich Denkmalinvestitionen kaum noch rentieren. Durch die Abschreibungsvergünstigungen sinkt der Buchwert nach Auslaufen der auf zwölf Jahre begrenzten Abschreibungspreriode regelmäßig auf einen Erinnerungswert in Höhe von einem Euro, so dass die Steuerbelastung beim Verkauf eines denkmalgeschützten Gebäudes außerordentlich hoch wäre und privates Kapital nur noch schwerlich gewonnen werden könnte.
Hausgemachte steuerpolitische Unsicherheiten dürfen Investitionen in Baudenkmäler nicht länger blockieren. Im schlimmsten Fall käme es zum Aussterben des Bau- und Restaurierungshandwerks und zum Wegfall zahlreicher Ausbildungsmöglichkeiten. Ohne Referenz-Objekte könnten deutsche Fachkräfte ihr Denkmalpflege-Know-How innerhalb Europas und Richtung Asien nicht mehr exportieren. Eine paradoxe Situation würde entstehen: Während vor Ort ein Stück Heimat verfällt, würde verstärkt deutsches Kapital in den steuerlich geförderten Denkmalerhalt im Ausland fließen.
Das BFW-Gutachten zur steuerlichen Förderung des Denkmalschutzes besteht aus drei Teilen: Prof. Wolfgang Maennig von der Universität Hamburg untersucht im ersten Teil die volkswirtschaftlichen Aspekte der steuerlichen Förderung, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Gregor Kunz stellt im zweiten Teil Renditeberechnungen an, Immobilienökonomin Nicola Halder-Hass geht auf die weichen Standorteffekte der Förderung ein.
Das Gutachten des BFW bestätigt und vertieft die Zahlen, die das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz im letzten Jahr (2005) im Rahmen einer Kurzstudie erheben ließ und anlässlich seiner Jahrestagung 2005 in Bremen veröffentlichte.
Das komplette Gutachten des BFW kann gegen eine Schutzgebühr von 50,- Euro zzgl. MwSt bestellt werden über +49 30 32781 - 110 bzw. office@bfw-bund.de. Fa/-110, ist aber auch als pdf-Datei erhältlich.
Quelle: Denkmalschutzinformationen, hg. vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz, 30 (2006) 02 Juli, pp. 4-6.
Den Schutz der 880.000 Denkmäler, die rund 5,1 % aller Bauten in Deutschland ausmachen, hält der BFW auch mit Blick auf die regionale Wirtschaft für unausweichlich. Bauliche und bürokratische Hürden bei Denkmalinvestitionen sind ein Rendite-Killer, der ohne steuerliche Förderung zum Erliegen des Denkmalschutzes führen würde. Betroffen wäre die regionale Bauwirtschaft, die rund 90 % der Arbeiten ausführt. Denkmalschutz sei ein Hebel für die Stadt- und Landesentwicklung, der nur funktioniere, wenn der denkmalpflegerische Mehraufwand ausgeglichen werde und sich die Investitionen im Wettbewerb mit anderen Anlageformen lohnten.
Als Anwalt der Denkmale dürfe der Staat keine neuen steuerlichen Hürden aufstellen. Die Bundesregierung müsse klarstellen, dass die eingeschränkte Verlustverrechnung gemäß § 15b EStG auf keinen Fall die Abschreibungsvergünstigungen bei Denkmalinvestitionen zunichte macht. Der neu eingeführte § 15b EStG soll Steuerstundungsmodelle unterbinden und erlaubt bei allen "modellhaften Gestaltungen" eine Verrechnung von Anfangsverlusten, die 10 % des Eigenkapitals übersteigen, nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle. Klassische Bauträgerangebote rücken damit in die Nähe des § 15b EStG, denn Nebenleistungen können zu einer modellhaften Gestaltung führen. Der BFW fordert, dass ein bereits im Februar vom Bundesfinanzministerium angekündigtes, klärendes Anwendungsschreiben schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird.
Als Investitionshemmnis erweist sich auch die Unsicherheit über die zukünftige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Bleibt es bei der Steuerfreiheit außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist? Oder doht dem baulichen Kulturerbe eine Gefahr durch eine pauschale Besteuerung von Veräußeringsgewinnen über eine Verschärfung des § 23 EStG? Wird die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist nämlich aufgehoben und als steuerliche Bemessungsgrundlage die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Buchwert festgelegt, würden sich Denkmalinvestitionen kaum noch rentieren. Durch die Abschreibungsvergünstigungen sinkt der Buchwert nach Auslaufen der auf zwölf Jahre begrenzten Abschreibungspreriode regelmäßig auf einen Erinnerungswert in Höhe von einem Euro, so dass die Steuerbelastung beim Verkauf eines denkmalgeschützten Gebäudes außerordentlich hoch wäre und privates Kapital nur noch schwerlich gewonnen werden könnte.
Hausgemachte steuerpolitische Unsicherheiten dürfen Investitionen in Baudenkmäler nicht länger blockieren. Im schlimmsten Fall käme es zum Aussterben des Bau- und Restaurierungshandwerks und zum Wegfall zahlreicher Ausbildungsmöglichkeiten. Ohne Referenz-Objekte könnten deutsche Fachkräfte ihr Denkmalpflege-Know-How innerhalb Europas und Richtung Asien nicht mehr exportieren. Eine paradoxe Situation würde entstehen: Während vor Ort ein Stück Heimat verfällt, würde verstärkt deutsches Kapital in den steuerlich geförderten Denkmalerhalt im Ausland fließen.
Das BFW-Gutachten zur steuerlichen Förderung des Denkmalschutzes besteht aus drei Teilen: Prof. Wolfgang Maennig von der Universität Hamburg untersucht im ersten Teil die volkswirtschaftlichen Aspekte der steuerlichen Förderung, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Gregor Kunz stellt im zweiten Teil Renditeberechnungen an, Immobilienökonomin Nicola Halder-Hass geht auf die weichen Standorteffekte der Förderung ein.
Das Gutachten des BFW bestätigt und vertieft die Zahlen, die das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz im letzten Jahr (2005) im Rahmen einer Kurzstudie erheben ließ und anlässlich seiner Jahrestagung 2005 in Bremen veröffentlichte.
Das komplette Gutachten des BFW kann gegen eine Schutzgebühr von 50,- Euro zzgl. MwSt bestellt werden über +49 30 32781 - 110 bzw. office@bfw-bund.de. Fa/-110, ist aber auch als pdf-Datei erhältlich.
Quelle: Denkmalschutzinformationen, hg. vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz, 30 (2006) 02 Juli, pp. 4-6.