Handwerk fordert Ausnahmen bei kommenden Dieselfahrverboten
„Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts drohen in zahlreichen Städten Dieselfahrverbote. Für das Handwerk muss es hier weitreichende Ausnahmen geben, sonst drohen massive Umsatzeinbußen bis hin zur Existenzgefährdung“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht es den deutschen Kommunen künftig frei, Dieselfahrverbote zu verhängen. Damit wird die Verantwortung abgeschoben und der vom Handwerk befürchtete Fleckenteppich an Straßen, die nicht befahren werden dürfen, könnte Realität werden.
Das Handwerk fordert deshalb weitreichende Ausnahmen für Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter, die sich Dieselfahrzeuge gekauft haben, die bei der Zulassung als sauber galten. Ohne Ausnahmen drohen vielen Handwerksbetrieben massive Umsatzeinbußen bis hin zur Existenzgefährdung. Auch könnten die Betriebe es sich nicht leisten, praktisch über Nacht den Fuhrpark auszutauschen. Außerdem gibt es die meisten der für Handwerker geeigneten Fahrzeuge bisher nur mit Dieselantrieb. Die Automobilhersteller stehen deshalb in der Pflicht, Fahrzeuge für Handwerker zu entwickeln, die die geforderten Abgasnormen erfüllen.
Nun drohen streckenbezogene Fahrverbote, die das Bundesverkehrsministerium zuletzt angeregt hatte. Diese seien aber nicht praktikabel, denn Handwerksunternehmen, die an den betroffenen Strecken ihren Firmensitz haben, Filialen beliefern oder Dienstleistungen beim Kunden durchführen, könnten damit ihre Leistungen nicht mehr erbringen. Die Folge wäre, dass ganze Stadtteile von den Produkten und Leistungen des Handwerks abgeschnitten wären. Die Emissionen würden aber nicht weniger, da sich der Verkehr lediglich verlagern würde.
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