LohnzusatzkostenSozialversicherungen müssen zukunftsfest gemacht werden
16. April 2026 – Statement von Präsident Peteranderl
„Die Beitragssätze der Sozialversicherungen kennen nur noch den Weg nach oben. Den Beitragszahlern ist diese erdrückende Belastung nicht mehr zuzumuten. Die Bundesregierung muss hier die Ergebnisse der Reformkommissionen ernst nehmen und endlich umsteuern, damit das System wieder zukunftsfähig gemacht wird“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland stehen durch die Alterung der Gesellschaft, stetige Leistungsausweitungen und damit erheblich steigenden Kosten unter starkem Druck. Die von der Politik immer wieder zugesagte 40 %-Grenze der Summe der Sozialversicherungsbeitragssätze wird deshalb immer stärker überschritten. 42 % sind schon erreicht und alle Prognosen sehen einen weiteren Weg nach oben.
Dieser Trend muss durch echte Sozialreformen beendet werden. Dauerhafte Finanzierbarkeit und Generationengerechtigkeit müssen gewährleistet werden. Die Bundesregierung muss deshalb dringend die nun Schitt für Schritt vorliegenden Ergebnisse der Reformkommissionen, die sie selbst eingesetzt hat, annehmen und umsetzen. Das ist sie den Beitragszahlern – Arbeitgebern wie Arbeitnehmern – schuldig.
Das Handwerk fordert deshalb folgende politischen Weichenstellungen:
- Die 40 %-Grenze des Gesamtsozialversicherungsbeitrags muss wieder unterschritten und dauerhaft eingehalten werden.
- Die Rentenversicherung gilt es zukunftsfest aufzustellen. Insbesondere muss die private Altersvorsorge mit Anreizen für untere Einkommensgruppen gestärkt werden. Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist zeitnah voranzutreiben. Alle versicherungsfremden Leistungen sind aus Steuermitteln zu finanzieren.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundlegende, nachhaltige Reformen notwendig. Alle Wirtschaftlichkeitsreserven sind zu erschließen. Der Bundeszuschuss muss dynamisiert werden. Kostendeckende Beiträge für Bürgergeld-Bezieher sind aus Steuermitteln zu erstatten.
- In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine Weiterentwicklung hin zu einer ergänzenden, obligatorischen privaten Pflegevorsorge mit staatlicher Förderung unerlässlich.
- In der Arbeitslosenversicherung ist der Beitragssatz stabil zu halten. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ muss angewandt werden.