Übersetzung von Prüfungszeugnissen

Prüfungszeugnisse können auch als englisch- und französischsprachige Übersetzung erstellt werden. Bitte stellen Sie hierfür einen entsprechenden formlosen Antrag bei der prüfenden Handwerkskammer oder Innung im Rahmen der Anmeldung zur Prüfung.

Für Zeugnisse, die ab Sommer 2005 erstellt wurden, kann die Übersetzung in der Regel auch nachträglich ausgestellt werden. Kontaktieren Sie hierfür die Stelle, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.

Ältere Prüfungszeugnisse können nur durch einen Übersetzer in andere Sprachen übertragen werden. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst tragen.