Luftreinhaltung und Lärm

Grundlage der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes bildet in Deutschland das 1974 in Kraft getretene Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Es regelt mit seinen nachgeordneten Durchführungsverordnungen, was der Handwerksbetrieb als Betreiber einer Anlage (z.B. einer Lackierkabine oder einer Holzheizung) tun muss, damit durch den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können.

Die Umweltberater helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter technischer Lösungen im Bereich Luftreinhaltung, geben organisatorische Hinweise und sind vermittelnd bei Behörden tätig. Bei Bedarf werden auch Kontakte zu externen Beratern, Sachverständigen und Messinstituten vermittelt.

Nachbarschaftsbeschwerden aufgrund von Lärm aus Handwerksbetrieben sind ein häufig auftretendes Problem im Handwerksbetrieb. Wie laut ein Betrieb an welchem Standort sein darf - dafür gibt es gesetzliche Regelungen und bei Neu- oder größeren Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen wird zunehmend eine Aussage über die zukünftige Lärmentwicklung von den Genehmigungsbehörden verlangt.

Mit einer qualifizierten Beratung können betrieblich individuelle Lösungen gefunden werden, die sonst vorprogrammierten Ärger in der Zukunft vermeiden helfen. Zur Beratung gehören auch qualifizierte Lärmpegelmessungen und Lärmprognoseberechnungen, um belastbares Datenmaterial zur Verfügung zu haben.

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Günter Puzik

Stellvertretende Leitung der Abteilung, Umweltberatung

Max-Joseph-Straße 4

80333 München

Telefon 089 5119-259

Fax 089 5119-311

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