Bayerischer Handwerkstag fordert Beibehaltung zweier Landesarbeitsgerichte in Bayern

22. Oktober 2004

Der Bayerische Handwerkstag (BHT), die Spitzenorganisation des bayerischen Handwerks, fordert in einer anlässlich seiner Mitgliederversammlung am 21. Oktober 2004 in Schweinfurt verabschiedeten Resolution, die Beibehaltung zweier Landesarbeitsgerichte im Flächenstaat Bayern oder alternativ die Schaffung eines Landesarbeitsgerichtes mit den Zweigstellen München und Nürnberg.

Der Bayerische Handwerkstag hält die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, das Landesarbeitsgericht München aufzulösen und alle Aufgaben einer Berufungsinstanz dem Landesarbeitsgericht Nürnberg zuzuweisen, für keine geeignete Maßnahme zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsvereinfachung. Die Vorteile eines solchen Schrittes, z.B. die Einsparung des Gehalts einer Präsidialstelle, stünden in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Nachteilen. Diese lägen vor allem in einem höheren Zeit- und Kostenaufwand für alle Prozessbeteiligten. Die Mehrheit der Rechtsuchenden und Verfahrensbeteiligten müsste nach Auflösung des Landesarbeitsgerichts München zu einem fernen Gerichtsort fahren, anstatt ein orts- und bürgernahes Gericht zur Verfügung zu haben. Insbesondere auch die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks wären davon besonders betroffen. Die Mehrkosten, wie Prozesskostenhilfe und Reisekostenerstattung, würden darüber hinaus zu einem wesentlichen Teil auch den Staat treffen, heißt es in der BHT-Resolution.