Bekanntmachung: Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. September 2007 und der Vollversammlung vom 19. November 2007 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 8. März 2007 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I Seite 931) die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen.

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