Argum

Berufsschule

Die Berufsschule ist ein wesentlicher Partner und Lernort in der dualen Berufsausbildung. Während in Ausbildungsbetrieben die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten im Vordergrund steht, vermittelt die Berufsschule das erforderliche theoretische Fachwissen. Berufsschulpflichtige Auszubildende sind verpflichtet, am Berufsschulunterricht teilzunehmen und ausbildende Betriebe müssen sie hierzu freistellen.




Im Rahmen der dualen Berufsausbildung arbeiten Berufsschule und Ausbildungsbetrieb vertrauensvoll zusammen, wie die bayerische Berufsschulordnung bestimmt. Insoweit erhalten Ausbildungsbetriebe z. B. auch Informationen über Fehltage in der Berufsschule.

An- und Abmeldung bei der zuständigen Berufsschule

Hierfür ist der Ausbildungsbetrieb verantwortlich. Über die zuständige Berufsschule informiert Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner der Ausbildungsberatung.

Bei der Ermittlung der zuständigen Berufsschule hilft auch das Sprengelverzeichnis weiter, das auf der Webseite „Bildung von Grundsprengel und Fachsprengel“ der Regierung von Oberbayern  nach einem Klick auf „weiterführende Links“ finden.