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Bulgaren und Rumänen benötigen seit 1. Januar 2014 keine Arbeitserlaubnis mehr

Zum 31. Dezember 2013 laufen die Übergangsbestimmungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien aus. Die Staatsangehörigen dieser Länder genießen ab 1. Januar 2014 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Die Freizügigkeitsbeschränkungen für Entsendungen in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration treten ebenfalls zum 31. Dezember 2013 außer Kraft.

Freizügigkeitsbeschränkungen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten bestehen nur noch für Staatsangehörige Kroatiens, das seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der EU ist. Die Freizügigkeit ist zunächst bis 30. Juni 2015, längstens jedoch bis 30. Juni 2020 eingeschränkt.

Weiterführende Links:

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Das ändert sich im neuen Jahr"

 

Januar 2014

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