Entwicklung und Vertrieb - allein oder mit Partnern?

Wer alleine entwickelt und vermarktet, braucht keinen Kooperations- oder Lizenzverträge und ist bei allen Geschäftsentscheidungen sein eigener Herr.

Bei größeren Innovationsvorhaben, bei denen technologische anspruchvolle Produkte entwickelt und neue Märkte erschlossen werden sollen, stellt sich jedoch häufig die Frage, ob das eigene Wissen und die eigenen Kontakte reichen. Das fehlende technische Know how liegt oft schon fertig in der Schublade einer Forschungseinrichtung oder eines möglichen Partner aus der Wirtschaft - oder lässt sich dort zumindest schneller und einfacher entwickeln. Wichtiger noch sind die Geschäftskontakte und das Vertriebsnetz, die ein Partner für die Vermarktung mit einbringen kann.

Die Suche nach Partnern sollte vor dem Beginn einer eventuell erforderlichen Prototypenentwicklung abgeschlossen sein, damit sich diese rechtzeitig in die Produktentwicklung mit einbringen können und/oder einer Lizenznahme zumindest aufgeschlossen gegenüber stehen.

Meist ist es unvermeidlich, dem möglichen Partner früher oder später auch vertrauliche Informationen zur Geschäftsidee oder dem technologischen Wissen mitzuteilen. Idealerweise liegen bei der Aufnahmen von Verhandlungen schon Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen vor, die zumindest den technischen Teil der Innovationsvorhaben relativ gut schützen. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen, die den Gesprächspartner zur Geheimhaltung verpflichtet und eine wie immer geartete Nutzung der mitgeteilten Informationen verbietet.

Bei den Gesprächen mit Ihren Partner sollte geklärt  werden, welche Beiträge die verschiedenen Partner bei der Entwicklung und/oder Vermarktung zu leisten haben und wie Sie an den späteren Gewinnen zu beteiligen sind. Hierzu dienen Kooperations- und Know-how- und Lizenzverträge.

Vor dem Abschluss von exklusiven Lizenzverträge ist sorgfältig prüfen, ob der Lizenznehmer tatsächlich eine führende Position im Markt hat und eine erfolgreiche Vermarktung garantieren kann. Meist ist der Abschluss eines auf bestimmte Anwendungen oder Regionen beschränkten Lizenzvertrages für den Lizenznehmer vollkommen akzeptabel und lässt dem Lizenzgeber die Möglichkeit, weitere oft zunächst nicht erkannte - Vermarktungschancen wahrzunehmen.


Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Technologie- und Innovationsberatung.