
EU: Freihandelsabkommen mit Neuseeland
Die EU und Neuseeland haben ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, mit dem sich beide Seiten auf ehrgeizige Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung geeinigt haben.
Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. In dem Abkommen sind erstmals beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen in Bezug auf Arbeitsrechte und Klimaschutz enthalten.
So profitieren kleine und mittlere Unternehmen
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland eröffnet auch kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten, indem
- alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft werden
- der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird
- eine nichtdiskriminierende Behandlung von Investoren aus der EU in Neuseeland und umgekehrt sichergestellt wird
- der Zugang für Unternehmen aus der EU zu neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen verbessert wird
- die Datenströme erleichtert und berechenbare, transparente Regeln für den digitalen Handel sowie ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher gefördert werden
- ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung verhindert werden und ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten erhalten wird
- kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Exporte zu steigern
- Konformitätsanforderungen und -verfahren erheblich abgebaut werden, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen
- Neuseeland erhebliche Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards eingegangen ist.
Gegenseitige Anerkennung und Zollkontingente
Neben den Zollsenkungen werden gegenseitig Produkte geschützt, in der EU betrifft dies Produkte mit geografischen Angaben wie z.B. Lübecker Marzipan.
In einigen Bereich wird es aber auch keine Liberalisierung geben, sondern Zollkontingente auf bestimmte Waren.
Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Sobald das Ratifizierungsverfahren sowohl in der EU als auch in Neuseeland abgeschlossen ist, tritt es in Kraft.
Quelle: EU Kommission