Mensch, Mann, Maurer, Stein, Beton, Handwerk, Bau, Gebäude, Haus
ZDH, Katherina Täubl

Auswirkungen auf die Praxis: Geltung für alle ab 1. Januar 2018 geschlossenen VereinbarungenFaire Mängelhaftung und neues Bauvertragsrecht

Bringen Sie sich und ihren Betrieb auf den neuesten Stand im Hinblick auf Ihre ab 1. Januar 2018 geltenden Rechte und Pflichten bei Produktmängeln und den sich daraus ergebenden Ein- und Ausbaukosten sowie bei allgemeinen Werkverträgen, Bauverträgen und Verbraucher-Bauverträgen.

In vielen alltäglichen Situationen tauchen Materialfehler auf, für die Hersteller oder Verkäufer verantwortlich sind.

Bei allen Vereinbarungen, die ab 1. Januar 2018 getroffen werden, sind im Gegensatz zur alten bis 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage Hersteller oder Verkäufer hinsichtlich der Folgekosten in der Pflicht. Dabei geht es neben dem Rück- und Wiedereinbau auch um Anfahrts- und Kosten der Fehlersuche.

Bei allen Arten von Werkverträgen, also allgemeinen Werkverträgen, Bauverträgen und Verbraucher-Bauverträgen, gelten ab 1. Januar 2018 Neuerungen im Hinblick auf Abschlagszahlung, Abnahme und deren Fiktion sowie Kündigung.

Beim neu eingeführten Bauvertrag stehen das Anordnungsrecht des Kunden, der Anspruch auf Nachtragsvergütung des Betriebs sowie die einstweilige Verfügung in Streitigkeiten darüber im Vordergrund.

Darüber hinaus erstreckt sich die Bauhandwerkersicherung in Zukunft auch auf die meisten Bauverträge mit Verbrauchern. Beim Verbraucher-Bauvertrag geht es in erster Linie um schlüsselfertiges Bauen und Entkernungen für Verbraucherkunden.



Praxistipp

Nehmen Sie an einer unserer Informationsveranstaltungen in ihrer Region teil und setzen Sie sich mit uns zur praxisgerechten Abklärung, Risikominimierung und konkreten Umsetzung in Ihre Betriebsabläufe in Verbindung.



Interview

Alexander Tauscher spricht mit Handwerkskammer-Rechtsberater Holger Scheiding über das neue Bauvertragsrecht.

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Ansprechpartner

Sven Rathgeber

Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-489

Fax 089 5119-208

sven.rathgeber--at--hwk-muenchen.de

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-258

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