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Ministerrat beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte: Staatliche Soforthilfe- und Finanzhilfeaktion nun abrufbarFlutkatastrophe im Landkreis Berchtesgadener Land

 Formulare für die Beantragung der staatlichen Soforthilfe- und Finanzhilfeaktion

Die Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit.

Soforthilfeprogramm

Die Staatsregierung unterstützt die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein Soforthilfeprogramm.

Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:

  • Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent).
  • Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent).

Unternehmen und Angehörige Freier Berufe

Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.

Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation) gewährt.

Zuschüsse aus dem Härtefonds

Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind.

Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).

Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird.

Steuerliche Erleichterungen

Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung.

Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden

Steuerliche Hilfsmaßnahmen der Bayerischen Finanzverwaltung
Mit Schreiben vom 19. Juli 2021 (sog. Unwettererlass) weist das Bayerische Finanzministerium insbesondere auf folgende steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten für die durch die Unwetter Geschädigten hin:

  • Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
  • Erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen (Spenden)
  • Keine nachteiligen steuerlichen Folgerungen beim Verlust von Buchführungsunterlagen
  • Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden bzw. bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
  • Bildung von Rücklagen für die Ersatzbeschaffung unbeweglicher und beweglicher Anlagegüter
  • Behandlung von Aufwendungen für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter als Erhaltungsaufwand
  • Sofortiger Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen zur Beseitigung der Schäden am Grund und Boden
  • Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonderregelung bei der Lohnsteuer, insbesondere Steuerfreiheit von Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer
  • Hinweise zum Erlass der Grundsteuer
  • Hinweise zu Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer an die jeweiligen Gemeinden.


Betriebswirtschaftliche Fragestellungen

Andrea Schröder

Teamassistenz

Telefon 089 5119-271

Fax 089 5119-208

andrea.schroeder--at--hwk-muenchen.de



Fragen zu den Themen Zivil- und Wirtschaftsrecht

Haben sich für Sie durch die Hochwasserkatastrophe Fragen zu Verträgen etc. ergeben, dann hilft Ihnen Herr Scheiding unser Rechtsanwalt für Zivil- und Wirtschaftsrecht gerne weiter.

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-258

Fax 089 5119-208

holger.scheiding--at--hwk-muenchen.de



Fragen zu den Themen Arbeits- und Sozialrecht

Sollten sich für Sie aus der derzeitigen Hochwasserlage Fragen aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht ergeben, helfen Ihnen Herr Matthias Carl und Herr Christopher Nolte gerne weiter.

Matthias Carl

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-182

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Christopher Nolte

Arbeits- und Sozialrecht

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