Förderung anwendungsnaher Innovationsvorhaben

  1. Innovationsgutscheine Bayern
  2. Programm "Technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)" des BayStMWIVT
  3. Zentrales Innovationsprogramm (ZIM) des BMWI für anwendungsnahe Innovationsvorhaben ZIM-Fördermodul Einzelprojekte
  4. ZIM-Fördermodul Kooperationsprojekte
    ZIM-Fördermodul Netzwerke
    ZIM-Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen (DL)
  5. Bayerisches Technologieförderungsprogramm (BayTP) des BayStMWIVT  für Entwicklungsvorhaben
  6. Ansprechpartner 

 

Innovationsgutscheine Bayern (Einführung 1. Juni 2009)  
 innovationsgutschein-bayern.de 100ster Innovationsgutschein übergeben

Fördergegenstand:
Förderung kleiner Unternehmen, die Aufträge an FuE-Einrichtungen vergeben zur:


Planung, Entwicklung, Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen (bzw. zur wesentlichen Verbesserung derselben).

Beispiele für förderfähige Tätigkeiten:

Machbarkeitsstudien, Marktrecherchen, Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Designstudien, Produkttests.

Anerkannte FuE-Einrichtungen:

  • Öffentliche FuE-Einrichtungen (z.B. Hochschulen, Fraunhofer )
  • Privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen (ausgenommen klassische Unternehmensberatungen)
Antragsberechtigt:
Unternehmen bis max. 50 Mitarbeiter mit Sitz in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten:
Kosten der FuE-Aufträge.

Zuschusshöhe:
50 % der zuwendungsfähigen Kosten (max. Zuschuss 7500 €).  Unternehmen können bis zu 4 Gutscheine für ein gemeinsames Vorhaben kumulieren.

Innovationsausschuss:
5 Experten (darunter ein Vertreter der bayerischen Handwerkskammern) geben Empfehlungen bzgl. Akzeptanz von FuE-Einrichungen und Förderwürdigkeit.

Best practice-Beispiele:
Aussteller auf der IHM - Internationale Handwerksmesse, die bei der Entwicklung Ihrer ausgestellten Produkte durch Innovationsgutscheine gefördert wurden.
Aussteller auf der IHM 2011
Aussteller auf der IHM 2012

 


 

 Programm "Technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)" des BayStMWIVT  
 Ziel:
technologieorientierte Unternehmensgründungen im Freistaat Bayern.

Förderung in 2 Phasen möglich:
während der Konzepterstellung für die Unternehmensgründung oder während der Durchführung eines Entwicklungsvorhabens.

Antragsberechtigt:
Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen sowie Unternehmen, die nicht älter als 3 Jahre sind und maximal 5 Mitarbeiter beschäftigen.

Förderfähige Kosten:
Personalkosten, Materialkosten, Sondereinzelkosten, projektbezogene Beratungskosten, etc..

Zuschüsshöhe:
max. 35 % der förderfähigen Kosten.  

 


 

Zentrales Innovationsprogramm (ZIM) des BMWI für anwendungsnahe Innovationsvorhaben

 

1. ZIM-Fördermodul Einzelprojekte 
 zim-bmwi.de/einzelprojekte
Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen.  

Geförderte Projektformen:
EP: Projekte einzelner Unternehmen zu Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz.

Antragsberechtigt für eine Zuwendung:
Unternehmen bis 1000 Mitarbeitern.

Zuwendungsfähige Kosten:
Personalkosten, FuE-Aufträge an Dritte und eine Pauschale in Höhe von ca. 100% der Personalkosten des KMUs, max. 350.000 €.

Zuschusshöhe:
KMUs gemäß EU Def. bis 50 Mitarbeitern:
40 % (45 % für neue Bundesländer, Berlin).
KMUs gemäß EU Def. bis 250 Mitarbeitern:
35 % (bis 45 % für neue Bundesländer, Berlin).
größere Unternehmen bis 1000 Mitarbeitern:
25 % (bis 30 % für neue Bundesländer, Berlin).

 


 

2. ZIM-Fördermodul Kooperationsprojekte  
 zim-bmwi.de/kooperationsprojekte  

Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen.

Geförderte Projektformen:
KU:     Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen.
KF:     Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
KA:     Projekte eines Unternehmens mit Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner.

Antragsberechtigt für eine Zuwendung:
Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter und  Forschungseinrichtungen (z. B. Universitäten, Fachhochschulen), die als Partner von KMUs bei Kooperationsprojekten oder Verbundprojekten auftreten.

Zuwendungsfähige Kosten:
Personalkosten, FuE-Aufträge an Dritte und eine Pauschale in Höhe von ca. 100% der Personalkosten des KMUs bzw. 75 % der Personalkosten einer antragstellenden Forschungseinrichtung.

Zuschusshöhe:
KMUs (gemäß EU-Def.):
35 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Forschungseinrichtungen:
100 % der zuwendungsfähigen Kosten. 

 


 

3. ZIM-Fördermodul Netzwerke  
 zim-bmwi.de/netzwerkprojekte

Entwicklung innovativer Netzwerke mit mindestens 6 Unternehmen.

Fördergegenstand:

Erarbeitung der Netzwerkkonzeption und Etablierung des Netzwerks (Phase 1), anschließende Umsetzung der Netzwerkkonzeption (Phase 2).

Antragsberechtigt für eine Zuwendung:
externe Netzwerkmanagement-Einrichtungen oder
am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtungen.

Zuwendungsfähige Kosten:
Personalkosten, FuE-Aufträge an Dritte und eine Pauschale in Höhe von ca. 100% der Personalkosten.

Zuschusshöhe:
Phase 1: 90 % der zuwendungsfähigen Kosten
Phase 2:  70 % (1. Jahr), 50 % (2. Jahr), 30 % (3. Jahr) der zuwendungsfähigen Kosten  

 


 

4. ZIM-Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen (DL) 
 für von ZIM geförderte Kooperations- und Einzelprojekte (nicht Netzwerkprojekte).

Antragsberechtigt für eine Zuwendung:
KMUs deren Kooperations- und Einzelprojekte gefördert wurden.

Zuwendungsfähige Kosten:
Leistungen Dritter zur Verwertung der Ergebnisse der geförderten Projekte (z.B.: Betriebsführungsberatung; technische Unterstützung; Technologietransferdienste; Ausbildung; Schutz des geistigen Eigentums, Lizenzvereinbarungen; Normen; Marktforschung; Nutzung von Laboratorien; Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen u. a.).

Zuschusshöhe:
50 % der zuwendungsfähigen Kosten.  

 


 

Bayerisches Technologieförderungsprogramm (BayTP) des BayStMWIVT  für Entwicklungsvorhaben   
 Fördergegenstand: Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.
Phase 1 zur Entwicklung eines Funktionsmuster mit Kernfunktionen. Phase 2 zur Weiterentwicklung bis zu Prototypen mit allen wesentlichen Funktionen.

Antragsberechtigt: Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Bayern und max. 400 Mitarbeitern.

Förderung durch Zuschuss von 25 %der zuwendungsfähigen Projektkosten (35 % für KMUs gemäß der Definition der EU Kommission) oder zinsgünstiges Darlehen für 80 % des Projektvolumens.

 

Bayerische Forschungsstiftung für größere FuE-Projekte

Projektform:
Verbund mit mindestens einem mittelständischen Unternehmen.

Förderung bis einschließlich Prototypenentwicklung möglich.

Zuschusshöhe:
max. 50 % für Gesamt-Verbund (bis zu 100 % für Forschungsinstitute).
Relativ große Projekte und Verbünde - hoher Innovationsgrad gefordert.

Geförderte Gemeinschaftsstände auf Messen


Fördergegenstand:

Ausstellung innovativer Produkte auf internationalen High-Tech-Messen. Bereitstellung eines Standmoduls mit Komplettservice (z. B. Bewirtung, Presse).


Förderung
durch das BayStMWVT und durch  Bayern Innovativ GmbH: geringe Kosten: 2200 € + MWST für Firmen und 1500 € + MWST für Existenzgründer.


Ansprechpartner bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern:
Dr. Hartwig von Bülow (089 5119-272), Informationen bei Bayern Innovativ zum Messeprogramm.

 

Bayerisches Förderprogramm "Rationellere Energiegewinnung und -verwendung" des BayStMWIVT

 

Fördergegenstand: Untersuchung, Entwicklung und Demonstration neuer energiesparender Technologien.

Zuschuss von 30% bis ausnahmsweise 50%.  

 


 

Ansprechpartner Speziell für die Innovations-Förderprogramme des Freistaats Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie Innovationsberatungsstelle Südbayern (zuständig für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben)

80525 München
Ulrich Helber, 089 2162-2429 und
MR Dr. Ulrich Weishaupt, 089 2162-2783

infoibs@stmwivt.bayern.de