Förderung anwendungsnaher Innovationsvorhaben
- Innovationsgutscheine Bayern
- Programm "Technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)" des BayStMWIVT
- Zentrales Innovationsprogramm (ZIM) des BMWI für anwendungsnahe Innovationsvorhaben ZIM-Fördermodul Einzelprojekte
- ZIM-Fördermodul Kooperationsprojekte
ZIM-Fördermodul Netzwerke
ZIM-Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen (DL) - Bayerisches Technologieförderungsprogramm (BayTP) des BayStMWIVT für Entwicklungsvorhaben
- Ansprechpartner
Innovationsgutscheine Bayern (Einführung 1. Juni 2009) | |
innovationsgutschein-bayern.de 100ster Innovationsgutschein übergeben Fördergegenstand: Förderung kleiner Unternehmen, die Aufträge an FuE-Einrichtungen vergeben zur:
Beispiele für förderfähige Tätigkeiten: Machbarkeitsstudien, Marktrecherchen, Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Designstudien, Produkttests. Anerkannte FuE-Einrichtungen:
Unternehmen bis max. 50 Mitarbeiter mit Sitz in Bayern. Zuwendungsfähige Kosten: Kosten der FuE-Aufträge. Zuschusshöhe: 50 % der zuwendungsfähigen Kosten (max. Zuschuss 7500 €). Unternehmen können bis zu 4 Gutscheine für ein gemeinsames Vorhaben kumulieren. Innovationsausschuss: 5 Experten (darunter ein Vertreter der bayerischen Handwerkskammern) geben Empfehlungen bzgl. Akzeptanz von FuE-Einrichungen und Förderwürdigkeit. Best practice-Beispiele: Aussteller auf der IHM - Internationale Handwerksmesse, die bei der Entwicklung Ihrer ausgestellten Produkte durch Innovationsgutscheine gefördert wurden. Aussteller auf der IHM 2011 Aussteller auf der IHM 2012 |
Zentrales Innovationsprogramm (ZIM) des BMWI für anwendungsnahe Innovationsvorhaben
1. ZIM-Fördermodul Einzelprojekte | |
zim-bmwi.de/einzelprojekte Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Geförderte Projektformen: EP: Projekte einzelner Unternehmen zu Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz. Antragsberechtigt für eine Zuwendung: Unternehmen bis 1000 Mitarbeitern. Zuwendungsfähige Kosten: Personalkosten, FuE-Aufträge an Dritte und eine Pauschale in Höhe von ca. 100% der Personalkosten des KMUs, max. 350.000 €. Zuschusshöhe: KMUs gemäß EU Def. bis 50 Mitarbeitern: 40 % (45 % für neue Bundesländer, Berlin). KMUs gemäß EU Def. bis 250 Mitarbeitern: 35 % (bis 45 % für neue Bundesländer, Berlin). größere Unternehmen bis 1000 Mitarbeitern: 25 % (bis 30 % für neue Bundesländer, Berlin). |
2. ZIM-Fördermodul Kooperationsprojekte | |
zim-bmwi.de/kooperationsprojekte Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Geförderte Projektformen: KU: Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen. KF: Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. KA: Projekte eines Unternehmens mit Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner. Antragsberechtigt für eine Zuwendung: Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter und Forschungseinrichtungen (z. B. Universitäten, Fachhochschulen), die als Partner von KMUs bei Kooperationsprojekten oder Verbundprojekten auftreten. Zuwendungsfähige Kosten: Personalkosten, FuE-Aufträge an Dritte und eine Pauschale in Höhe von ca. 100% der Personalkosten des KMUs bzw. 75 % der Personalkosten einer antragstellenden Forschungseinrichtung. Zuschusshöhe: KMUs (gemäß EU-Def.): 35 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Forschungseinrichtungen: 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. |
3. ZIM-Fördermodul Netzwerke | |
zim-bmwi.de/netzwerkprojekte Entwicklung innovativer Netzwerke mit mindestens 6 Unternehmen. Fördergegenstand: Erarbeitung der Netzwerkkonzeption und Etablierung des Netzwerks (Phase 1), anschließende Umsetzung der Netzwerkkonzeption (Phase 2). Antragsberechtigt für eine Zuwendung: externe Netzwerkmanagement-Einrichtungen oder am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtungen. Zuwendungsfähige Kosten: Personalkosten, FuE-Aufträge an Dritte und eine Pauschale in Höhe von ca. 100% der Personalkosten. Zuschusshöhe: Phase 1: 90 % der zuwendungsfähigen Kosten Phase 2: 70 % (1. Jahr), 50 % (2. Jahr), 30 % (3. Jahr) der zuwendungsfähigen Kosten |
Ansprechpartner Speziell für die Innovations-Förderprogramme des Freistaats Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie Innovationsberatungsstelle Südbayern (zuständig für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben)
80525 München
Ulrich Helber, 089 2162-2429 und
MR Dr. Ulrich Weishaupt, 089 2162-2783