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Unbürokratische Erhebung in Bayern möglichGrundsteuerreform auf gutem Weg

4. Juli 2019 - Politisches Statement von Präsident Peteranderl

„Bei der Grundsteuer wird Bayern künftig eine unbürokratische Erhebungsmethode wählen können. Damit wird eine Forderung des Handwerks aufgegriffen“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Das Handwerk stellt an die Grundsteuerreform folgenden Anforderungen:

  • Es muss zu einer bürokratiearmen und verfassungsrechtlich haltbaren Berechnungsmethode kommen
  • Ein einfach und kostengünstig zu erhebendes wertunabhängiges Flächenmodell wäre allen anderen Erhebungsmethoden - wie komplizierten und bürokratisch zu erhebenden Modellen, die sich auf Bodenwerte oder Miethöhen beziehen - vorzuziehen.
  • Die Aufkommensneutralität ist strikt einzuhalten.
  • Gewerblich genutzte Grundstücke und Gebäude dürfen nicht generell höher belastet werden.
  • Eine Grundsteuer C für unbebaute baureife Grundstücke lehnen wir ab. Unsere Betriebe haben ein hohes Interesse daran, Flächen in Reserve zu halten.

Der Kompromiss zwischen Bundesfinanzministerium und den meisten Ländern sieht eine Mischung aus der Besteuerung von Flächen und dem Wert der Grundstücke und Gebäude vor. Bei Wohngrundstücken soll an die durchschnittliche Nettokaltmiete und das Baujahr angeknüpft werden. Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden sollen die Bodenrichtwerte sein. Sind für gemischt genutzte Grundstücke sowie Geschäftsgrundstücke keine Mieten ermittelbar, wäre anstelle des Ertragswertverfahrens ein vereinfachtes Sachwertverfahren anzuwenden. Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke zu erheben.

Aus der Sicht des Handwerks ist insbesondere die Miethöhe als wertabhängige Komponente problematisch. Steigende Mieten würden zu einem automatischen Anstieg der steuerlichen Bemessungsgrundlage führen. Aktuelle Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte sind weder transparent noch rechtssicher. Das vereinfachte Sachwertverfahren ist nicht zufriedenstellend. Dies zeigen die häufigen Streitfälle. Zudem wären umfangreiche Erhebungen erforderlich.

Als einziges Bundesland hat Bayern dieses Modell des Bundesfinanzministers abgelehnt. Der Freistaat setzte sich für eine rein flächenbezogene Besteuerung ein und drängte auf Änderungen. Im jüngsten Koalitionsgipfel hat man sich nun auf die Einführung einer Öffnungsklausel für die Länder verständigt. Über eine Grundgesetzänderung sollen den Ländern Spielräume für Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde bereits im Kabinett verabschiedet und soll noch vor der Sommerpause in den Bundestag.

Das Handwerk begrüßt die Schaffung von Öffnungsklauseln für die Länder. So könnten nun zumindest in Bayern handwerksfreundlichere Neuregelungen getroffen werden. Wir zählen auf die Bayerische Staatsregierung, dass sie hier auf unsere Wünsche und Bedenken eingeht.

Die Statements des Präsidenten erscheinen wöchentlich im InfoStream-Newsletter der Handwerkskammer.

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Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

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