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LieferkettensorgfaltspflichtengesetzHandwerk fordert Abschaffung der Bürokratiebelastung

11. September 2025 – Statement von Präsident Peteranderl

„Die vorgesehene Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist eine erneute Enttäuschung für das Handwerk durch die Bundespolitik. Kleinere Änderungen und Streichungen bringen keine spürbare Bürokratieentlastung. Das ganze Gesetz muss weg!“ sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes enttäuscht die Erwartungen des Handwerks auf der ganzen Linie. Anstatt das Gesetz, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, komplett abzuschaffen, bleibt es im Grundsatz erhalten. Zwar sollen die Berichtspflichten rückwirkend gestrichen und die Ordnungstatbestände reduziert werden, doch gleichzeitig wird an den Dokumentationspflichten festgehalten. Mit solchen marginalen Änderungen kann keine spürbare Bürokratieentlastung erzielt werden, die die Handwerksbetriebe so dringend brauchen.

Das Handwerk hatte stets darauf hingewiesen, dass die unmittelbar dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichteten Großunternehmen ihre Berichtspflichten auf ihre Zulieferer abwälzen werden. Das Handwerk fordert deshalb, dass es bis zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie in deutsches Recht bei der in Aussicht gestellten kompletten Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bleibt. Zudem müssen bei der geplanten Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht sämtliche Gestaltungsspielräume genutzt werden, um kleine und mittlere Unternehmen zu schützen und zu entlasten.







 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

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