
Koalitionsverhandlungen dürfen Steuerentlastungen nicht aus den Augen verlierenHandwerk fordert Steuerpolitik für den Mittelstand
14. Oktober 2021 - Statement von Präsident Peteranderl
„Die drückende Belastung mit den verschiedensten Steuern ist eines der größten Probleme der Handwerksbetriebe – ein Problem, das die neue Bundesregierung endlich anpacken muss. Steuerentlastungen müssen deshalb in den Koalitionsverhandlungen ein wichtiges Thema sein“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Steuerbelastungen für Handwerksbetriebe zu hoch
Die Belastung mit Steuern und Abgaben gehört seit langem zu den drückendsten Problemen der Handwerksbetriebe. Regelmäßige Umfragen bestätigen das immer wieder. Die Steuer- und Finanzpolitik muss deshalb bei den Koalitionsverhandlungen eine zentrale Rolle spielen und vor allem darf dabei das Thema Steuerentlastungen nicht aus den Augen verloren werden.
Steuerentlastungen sind dringend erforderlich, um den finanziellen Spielraum der Unternehmen, der in der Corona-Krise oftmals dramatisch geschrumpft ist, wieder zu erweitern und die Voraussetzungen, Investitionen gerade in den Bereichen Digitalisierung, Energieeinsparung und Emissionsreduktion sowie Fachkräftequalifizierung zu tätigen, zu verbessern.
Zentrale Forderungen des Handwerks im Bereich der Steuerpolitik
- Bei der Einkommensteuer den Tarif absenken, den sogenannten Mittelstandsbauch begradigen und gerade jetzt bei wieder anziehender Inflation das Problem der kalten Progression dauerhaft lösen. Keine Einkommensteuererhöhungen, z.B. über den Spitzensteuersatz.
- Den Solidaritätszuschlag schnell vollständig abbauen.
- Keine Ausdehnung der Substanzbesteuerung. Das bedeutet vor allem keine Wiedererhebung der Vermögensteuer und keine Ausweitung der Erbschaftsteuer, z.B. über die Aufweichung oder Abschaffung der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen.
- Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung weiter verbessern, vor allem durch die Ausweitung des Verlustrücktrags auf mindestens zwei Jahre.
- Die Abschreibungsbedingungen verbessern, beispielsweise durch eine Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf mindestens 1.000 Euro.
- Die Unternehmensbesteuerung leistungsfreundlicher gestalten, z.B. über die Begrenzung der steuerlichen Belastung auf 25 % und die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Thesaurierungsrücklage.
zurück zur Übersicht
Infostream-Archiv
Infostream abonnieren
Ansprechpartner
Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik
Telefon 089 5119-117
Fax 089 5119-305