
Handwerk fordert unbürokratische Nachhaltigkeitsberichterstattung
16. Mai 2024 - Statement von Präsident Peteranderl
„Viele Handwerksbetriebe haben Interesse ihre Nachhaltigkeit nachzuweisen oder müssen das auch in verschiedenen Situationen. Es ist deshalb unverzichtbar, dass ihnen dafür ein einfaches, aussagekräftiges, unbürokratisches und leicht zu erfüllendes System zur Verfügung gestellt wird“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Ab 2025 werden große Unternehmen durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ der EU verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, diese Strategie auch regelmäßig zu aktualisieren und diesen ganzen Prozess sehr umfänglich zu dokumentieren.
Kleinere Unternehmen sind hier nicht direkt verpflichtet, können aber sehr wohl indirekt betroffen sein.
- Als Geschäftspartner direkt betroffener Unternehmen, vor allem als Zulieferer, werden ihnen die Nachweis- und Dokumentationsverpflichtungen im Nachhaltigkeitsbereich weitergegeben werden - der sog. „Trickle down-Effekt“ - da die großen Unternehmen weitgehend auch für die nachhaltige Wirtschaftsweise ihrer Subunternehmer verantwortlich gemacht werden können.
- Kleinere Betriebe werden die Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen auch in Finanzierungsgesprächen mit Banken nachweisen müssen, da die Kreditinstitute ebenfalls eine Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen müssen.
Es ist für die Handwerksbetriebe deshalb unverzichtbar, dass ihnen eine leicht zu erfüllende und bürokratiearme Möglichkeit geboten wird, ihre Nachhaltigkeit nachzuweisen. Dazu wird von der EU bereits ein sog. „Voluntary SME Standard (VSME)“ entwickelt. Das Handwerk stellt folgende Forderungen an diesen VSME:
- Er muss praxisgerecht und schlank sein.
- Es müssen weniger als ein Dutzend Kennzahlen sein.
- Es dürfen keine darüber hinaus gehenden Abfragen zulässig sein.
- Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind generell freizustellen.
- Es ist eine Datenplattform zu schaffen, in die die Betriebe ihre Daten nur einmal einstellen und aus der Interessenten Daten dann, nach individueller Freigabe, abrufen können.
Die bayerischen Handwerkskammern und der BIHK haben sich mit diesen Forderungen an verschiedene Europaabgeordnete mit der Bitte um Unterstützung gewandt.