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Stärken des Handwerks bei nachhaltiger Produktpolitik berücksichtigen - Förderung statt BürokratieHandwerk verwirklicht Nachhaltigkeit

10. Juni 2021 - Statement von Präsident Peteranderl

„Handwerksprodukte sind seit jeher individuell, hochwertig und langlebig. Eine nachhaltige Produktpolitik der EU muss deshalb daran ansetzen, diese Leistungen des Handwerks zu fördern“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie des Bayerischen Handwerkstags Franz Xaver Peteranderl.

Die EU-Kommission führte eine Konsultation zur nachhaltigen Produktpolitik durch. Der Bayerische Handwerkstag hat sich an dieser Konsultation beteiligt und dabei auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Nachhaltigkeit gehört zum Wesenskern des handwerklichen Arbeitens, da das Handwerk in der Regel langlebige Produkte erstellt, arbeitsintensive Dienstleistungen erbringt und eine hohe Kompetenz bei Reparaturleistungen hat. Diese Leistungen und Vorteile des Handwerks müssen von einer nachhaltigen Produktpolitik zur Entfaltung gebracht werden.
  • Dazu bedarf es klarer, verständlicher und mittelstandsfreundlicher Regeln aus einem Guss, auch und gerade auf EU-Ebene. Die geplante EU-Politik darf deshalb nicht zu überzogenen Vorgaben und ausufernder Bürokratie führen, da hierdurch kleine und mittlere Unternehmen schnell überfordert und ihre Nachhaltigkeitsleistungen behindert und eingeschränkt werden.
  • Handwerksbetriebe arbeiten regional, individuell und mit direktem Kontakt zum Kunden. Umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten müssen deshalb auf Großbetriebe und Massenproduktion beschränkt werden.
  • Die Gestaltung von Produkten legt die Basis für den Ressourcenverbrauch über ihren gesamten Lebenszyklus. Es gilt, das richtige Maß zu finden, einerseits Güter langfristig zu nutzen und andererseits einen ressourcensparenden technischen Fortschritt nicht zu verhindern. Vorschriften zu den Produktmerkmalen dürfen deshalb Innovation nicht hemmen und den Fortschritt beispielsweise bezüglich neuer Materialien oder innovativen Recyclingtechniken nicht behindern.
  • Handwerksbetriebe und ihre Produkte sind auf Reparaturen ausgerichtet. Die Förderung von Reparaturdienstleistungen darf daher nicht auf Vertragswerkstätten der Hersteller oder herstellereigene Reparatur beschränkt werden. Baupläne und Ersatzteile müssen allen Handwerksbetrieben zur Verfügung stehen. Ein EU-weit harmonisierter Befähigungsnachweis für professionelle Reparaturdienstleister ist vor dem Hintergrund unserer hochwertigen nationalen Berufsbildungsstruktur abzulehnen.

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Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

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