Handwerker helfen Handwerkern Öffentliche Hilfen für flutgeschädigte Handwerker: Betriebsberater der Kammern als Anlaufstellen

20. August 2002

Die verheerenden Hochwasserschäden, die die Anrainer von Elbe und Donau und auch Teile der Bevölkerung in Oberbayern getroffen haben, lösten eine große Zahl von Hilfsaktivitäten auch im Handwerk aus. So hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks zwei gewichtige Hilfsmöglichkeiten ins Leben gerufen. Unter dem Stichwort Hochwasserhilfe: „Handwerk hilft Handwerkern“ wurde ein Spendenkonto bei der

Landesbank Berlin, Kontonummer: 133 278 810, BLZ: 100 500 00

eingerichtet. Mit dem dort eingehenden Geld soll solchen Handwerksbetrieben geholfen werden, die durch die Flut in große Not geraten sind. 

Darüber hinaus richtet die Handwerkskammer für München und Oberbayern eine Werkzeug- und Maschinenbörse ein. Handwerker aus Oberbayern, die Ersatz für durch die Flut zerstörtes oder unbrauchbar gewordenes Gerät bzw. Maschinen brauchen, können sich über den regional zuständigen Berater der Handwerkskammer an hilfsbereite Kollegen wenden. Ebenso sollten sich solche Handwerker, die Geräte oder Maschinen für ihre geschädigten Kollegen zur Verfügung stellen wollen, an ihren zuständigen Berater wenden (Übersicht am Schluss). Die eingehenden Angebote und Hilfsersuchen werden dann von der Handwerkskammer koordiniert. Dies ist eine Lösung der kurzen Wege. 

Öffentliche Kredithilfen

Es gibt auch eine Reihe von öffentlichen Kredit-Hilfsprogrammen. So will die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) für die Betriebe ein äußerst zinsgünstiges Programm auflegen. Der Bund hat neben den angekündigten steuertechnischen Erleichterungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundungen oder Herabsetzungen der Vorauszahlungen auch öffentliche Hilfen in Form von Kreditprogrammen in Gang gesetzt. So hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau zwei „Sonderprogramme Hochwasser“ aufgelegt: 

  • Das erste zielt auf den Ersatz der durch Hochwasser unbrauchbar gewordenen langlebigen Wirtschaftsgüter wie gewerblich genutzte Immobilien, Maschinen und Anlagen. Hier beträgt die Laufzeit 10 Jahre, von denen die ersten beiden tilgungsfrei sind. Der Zinssatz wird effektiv 4,26 Prozent betragen. 

  • Ein zweites Programm dient der Finanzierung der durch die Fluten vernichteten Lagerbestände, der Kosten für Aufräumarbeiten und Schlammentsorgung sowie der Behebung von hochwasserbedingten Liquiditätsengpässen. Hier beträgt die Laufzeit des Kredites 6 Jahre, davon das erste tilgungsfrei. Der Zins liegt bei effektiv 4,71 Prozent. 

Alle Programme müssen über die Hausbanken beantragt werden. Als Ansprechpartner für eine mögliche Nutzung dieser Programme sind in Oberbayern ebenfalls die Betriebsberater der Handwerkskammer zuständig. Sie sind also nicht nur allgemein, sondern speziell auch für alle Folgeprobleme der Flut die Ansprechpartner für die Handwerksbetriebe. Nachstehend eine Liste der Betriebsberater der Handwerkskammer für München und Oberbayern: Betriebsberater der Handwerkskammer für München und Oberbayern