Innovationsgutscheine für Handwerksbetriebe
Mit dem Programm "Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe" fördert der Freistaat Bayern seit dem 1. Juni 2009 in einer zunächst 3-jährigen Pilotphase mit einem jährlichen Budget von 2 Millionen Euro kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bei anwendungsnahen Innovationsvorhaben.
Unternehmen, die ein Produkt, ein Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung neu entwickeln oder wesentlich verbessern möchten und in diesem Rahmen eine öffentlichen Einrichtung (z. B. Hochschule, Fraunhofer Gesellschaft) oder einen privatwirtschaftlichen Entwicklungsdienstleister beauftragen, erhalten Zuschüsse von 50 % zu den Kosten dieser Aufträge. Bei den Aufträgen kann es sich z B. um Machbarkeitsstudien, Marktrecherchen, Prototypenbau, Konstruktionsleistungen, Designstudien und Produkttests handeln. Die Zuschüsse betragen maximal 7 500 €. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit max. 50 Mitarbeitern mit Sitz in Bayern - das Antragsverfahren ist schnell und einfach.
Die Technologie- und Innovationsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern hilft Ihnen bei der Antragstellung und der Suche nach Forschungseinrichtungen und Firmen, die ihren Entwicklungsauftrag oder ihre Studie/Recherche durchführen können. Ausführliche Hinweise zu Förderbedingungen und Antragstellung finden Sie unter: innovationsgutschein-bayern.de
Bis zum Jahresende werden noch zwei Informationsveranstaltungen zu den neuen Förderprogrammen "Innovationsgutschein-Bayern" und "ZIM-SOLO" stattfinden:
- 29. September 2009: Handwerkskammer München, Max Joseph-Str. 4, 80333 München
Ihre Anmeldung ist möglich über folgendes Formular: Anmeldebogen München - 10. Dezember 2009: Bildungszentrum Weilheim, Kerschensteinerstr. 3, 82362 Weilheim
Ihre Anmeldung ist möglich über folgendes Formular: Anmeldebogen Weilheim (noch nicht online)
Jeweils nach den Informationsberatungen besteht Gelegenheit einer unternehmensspezifischen Beratung mit Experten der Förderprogramme.