Innovationspreis Bayern
Die Sieger Innovationspreis Bayern 2018
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Zielsetzung
Der Innovationspreis Bayern wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern alle zwei Jahre an Unternehmen aus Bayern als Anerkennung für herausragende innovative Leistungen vergeben.
Prämiert werden Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative technologieorientierte Dienstleistungen, die sich bereits durch einen ersten Markterfolg auszeichnen bzw. deren Markterfolg absehbar ist. Es handelt sich um einen ideellen Preis, der nicht mit einem Geldbetrag dotiert ist.
Insgesamt werden bis zu sieben Preise wie folgt verliehen: Hauptpreis: jeweils 1., 2. und 3. Preis
Zusätzlich kann die Jury jeweils einen Sonderpreis in folgenden Kategorien vergeben:
- Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
- Start-ups mit einem Alter von bis zu fünf Jahren
- Kooperation "Wirtschaft-Wissenschaft"
- Sonderpreis der Jury
Ansprechpartner
Abteilungsleiter Beratung: Innovation, Technik, Umwelt
Telefon 089 5119-274
Fax 089 5119-311
Bewerbungskriterien
- Höhe der technischen bzw. Verfahrens-Innovation
- Vorhandensein von Patenten, soweit für den Technologiebereich zutreffend
- Höhe des eingetretenen bzw. absehbaren Markterfolgs
- Stärke der Ausstrahlung auf die bayerische Volkswirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt bei den Ansprechpartnern der bayerischen Handwerkskammern und IHKs.
Direktbewerbungen sind nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter innovationspreis-bayern.de
Bewerbungsfrist (Innovationspreis 2020)
voraussichtlich im April 2020.