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Handwerk fordert von EU mittelstandsfreundliche Regeln, damit Betriebe weiterhin ihre vielfältigen nachhaltigen Leistungen erbringen könnenKeine neue Bürokratie durch Berichterstattung über Nachhaltigkeit

10. Februar 2022 - Statement von Präsident Peteranderl

„Das Handwerk ist seit jeher nachhaltig. Wir müssen deshalb verhindern, dass die Betriebe durch überhandnehmende Bürokratie, nicht zuletzt in der Nachhaltigkeitsberichtserstattung, gar nicht mehr dazu kommen, ihre vielfältigen nachhaltigen Leistungen zu erbringen“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Handwerk ist nachhaltig

Das Handwerk ist seit jeher nachhaltig. Es stellt hochwertige und langlebige Produkte her, es repariert und renoviert, es spielt eine entscheidende Rolle bei der Energieeinsparung, es ist unverzichtbar für Aus- und Weiterbildung sowie für ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.

Keine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Handwerksbetriebe verfügen jedoch weder über die personelle Expertise noch die organisatorischen Kapazitäten und die finanziellen Mittel, um weitreichenden Berichterstattungspflichten über ihre vielfältigen Nachhaltigkeitsaktivitäten nachzukommen. Eine neue und umfangreiche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung für kleine und mittlere Betriebe - ob über direkte staatliche Vorgaben oder indirekt über Vorgaben für Ihre industriellen Kunden, Banken oder öffentlichen Auftraggeber - muss deshalb verhindert werden, denn die Bürokratielast für die Handwerksbetriebe ist bereits jetzt erdrückend.

Forderung an die EU

Das bayerische Handwerk verfolgt deshalb mit Sorge den laufenden Gesetzgebungsprozess der EU zur Überarbeitung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und hat sich mit folgenden Forderungen an die Bayerische Europaministerin Melanie Huml sowie die bayerischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewandt:

  • Der bisherige Anwendungsbereich auf Großunternehmen ab 500 Mitarbeitern ist beizubehalten. Keine Ausdehnung auf kleine und mittlere Unternehmen.
  • Handwerksbetriebe dürfen durch die Nichtverpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung keine Nachteile bei der Kreditvergabe durch Banken haben.
  • Für eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichtserstattung durch KMU muss ein einfacher und vor allem bürokratiearmer Standard entwickelt werden, der auch bei der Weitergabe von Nachhaltigkeitsinformationen an industrielle oder staatliche Kunden, Banken und Fördergeber zum Einsatz kommen sollte.
  • Die Betriebe brauchen eine ausreichende Übergangszeit, um sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten zu können.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

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