EU-Vorhaben würde nur zu steigenden Kosten und mehr Bürokratie für Betriebe führen Keine streckenbezogene Maut für Handwerkerfahrzeuge
15. November 2018 - Politisches Statement von Präsident Peteranderl
„Handwerkerfahrzeuge dürfen nicht in die streckenbezogene Maut einbezogen werden. Dieses EU-Vorhaben würde zu erheblichen Mehrkosten für unsere Betriebe führen“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen streckenbezogene Mautsysteme einzuführen, ist ein Schlag gerade gegen das Handwerk, denn damit werden nahezu alle im Handwerk eingesetzten Fahrzeuge von der Maut erfasst. Gerade für Handwerksbetriebe, die im ländlichen Raum liefern und leisten, sind lange Anfahrtswege oft unvermeidlich. Eine Ausweitung der Maut bedeutet für sie unverhältnismäßig mehr Kosten und Bürokratie.
Das Handwerk übt außerdem deutliche Kritik an der ebenfalls beschlossenen, stauabhängigen Maut. Auf besonders verkehrsbelasteten Strecken sowie zu Stoßzeiten sollen zusätzlich zur Maut Gebühren erhoben werden. Peteranderl: „Es ist schon ärgerlich genug, dass unsere Handwerker oft im Stau stehen. Jetzt sollen sie auch noch dafür bezahlen.“ Die Betriebe seien auf ihre Fahrzeuge angewiesen, so der Handwerkspräsident weiter. Ebenso könnten sie die Stoßzeiten nicht meiden.
In den weiteren Verhandlungen liegt es jetzt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, sich auf ein sozial gerechtes System zu verständigen, anstatt kleine und mittlere Unternehmen mit Kosten und Bürokratie zu belasten.
Weitere Informationen
Die Statements des Präsidenten erscheinen wöchentlich im InfoStream-Newsletter der Handwerkskammer.
zurück zur Kommentarübersicht
Infostream-Archiv
Infostream abonnieren
Ansprechpartner
Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik
Telefon 089 5119-117
Fax 089 5119-305