KMU - Erläuterungen

KMU ist die Abkürzung für kleine und mittlere Unternehmen.


Nach der Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003, die ab dem 1.1.2005 angewendet werden soll, versteht man darunter in der Regel Betriebe,

  • die weniger als 250 Mitarbeiter haben und
  • entweder einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanz von max. 43 Mio. EUR aufweisen.

Anstelle des bisherigen Unabhängigkeitskriteriums wurden spezielle Regelungen eingeführt, nach denen bei nicht eigenständigen Unternehmen die Mitarbeiterzahlen und die finanziellen Schwellenwerte berechnet werden.


Näheres ist den Richtlinien des jeweiligen Programms zu entnehmen, in dessen Rahmen eine Förderung beantragt wird. Diese können von der Empfehlung der EU-Kommission abweichen.