
Notwendig ist nicht nur mengenmäßige, sondern vor allem zeitliche Ausweitung Koalitionsbeschluss zum Verlustrücktrag greift zu kurz
11. Februar 2021 - Statement von Präsident Peteranderl
„Die Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrags ist zwar ein richtiges Signal, greift aber nicht dort, wo es die Betriebe am nötigsten brauchen. Noch wichtiger wäre die Ausweitung des Rückzahlungszeitraums“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Zeitliche Ausweitung des Verlustrücktrags notwendig
Der Beschluss der Koalition, den steuerlichen Verlustrücktrag zu verdoppeln, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, um die gewaltigen Liquiditätsprobleme vieler Betriebe zu lindern. Das Handwerk fordert deshalb schon seit längerem, die Möglichkeit des Verlustrücktrags auf zwei bis drei Jahre auszuweiten. Diese Maßnahme wäre eine echte und gezielte Entlastung und Liquiditätshilfe für gesunde Unternehmen, die ihre Steuern in Deutschland gezahlt haben und die jetzt durch die Lockdown-Maßnahmen in die Verlustzone gedrängt wurden.
Effektive und kostengünstige Hilfe
Zudem würde diese Maßnahme den Staat wenig kosten, denn die Ausweitung des Verlustrücktragszeitraums würde die Steuereinnahmen zwar zunächst reduzieren, der überwiegende Teil würde aber in den Folgejahren über die Steuerzahlungen der Unternehmen doch noch in die öffentlichen Kassen fließen. Es würde sich hier also nur um eine kurzzeitige Überlassung von Liquidität handeln, die der Staat in der aktuellen Finanzmarktsituation leicht und ohne großen Aufwand auffangen könnte, die für die Betriebe aber von großer Bedeutung und in vielen Fällen überlebensnotwendig wäre.
Erhalt von Betrieben und Arbeitsplätzen
Mit dieser einfachen Maßnahme könnten grundsätzlich gesunde Betriebe mit coronabedingt aktuell stark angespannter Liquiditätslage effektiv unterstützt und dadurch Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit vermieden werden. Den Betrieben kann damit ohne große Mühe für den Staat durch die Krise geholfen werden. Betriebliche Existenzen, Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie nicht zuletzt gute und verlässliche Steuerzahler können so für die Zukunft gesichert werden.
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