
GaspreisbremseKommissionsempfehlung springt zu kurz
13. Oktober 2022 - Statement von Präsident Peteranderl
„Von einer wirksamen Gaspreisbremse erwartet sich das Handwerk mehr. Die Bundesregierung muss die Ergebnisse der Gas-Expertenkommission nachschärfen. Unsere Betriebe brauchen schnellere Entlastung“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Vorschläge der Expertenkommisssion
Die Expertenkommission Gas hat am 10.10.22 ein zweistufiges Modell zur Entlastung bei den Gaspreisen vorgelegt.
- Für Endverbraucher und Gewerbeverbraucher im Standard-Lastprofil soll es in einem ersten Schritt eine Einmalzahlung im Dezember 2022 in Höhe der Abschlagszahlung von September 2022 für alle Gas- und Fernwärmekunden geben.
- In einem zweiten Schritt soll ab März 2023 bis mindestens April 2024 eine Gas- und Wärmepreisgrenze greifen. Hier soll für 80 % des Verbrauchs (auf Basis der Abschlagszahlung von September 2022) ein staatlich garantierter herabgesetzter Bruttopreis (incl. aller staatlich veranlasster Preisbestandteile) von 12 Cent/kWh bei Gaskunden und 9,5 Cent/kWh bei Fernwärmekunden gelten. Darüber ist der Marktpreis zu bezahlen.
- Für Industrieunternehmen soll bereits ab Januar 2023 eine Deckelung des Beschaffungspreises auf 7 Cent/kWh über 70 % ihres Vorjahresverbrauchs gelten.
- Weitere Vorschläge sollen zur Ausweitung des Gasangebots und zur Nachfragesenkung vorgelegt werden.
Bewertung und Forderungen
- Die von der Kommission vorgeschlagenen Schritte gehen zwar in die richtige Richtung, weisen aber ein großes Manko auf: Die Entlastungen greifen viel zu spät. Sollte die Bundesregierung die vorgeschlagene Zeitachse übernehmen, tut sich für energieintensive Handwerksbetriebe und Mittelständler eine deutliche Entlastungslücke auf.
- Obwohl der Gaspreisdeckel ein grundsätzlich wirksames Instrument ist, kommt er frühestens im März 2023 und damit viel zu spät. Die Einmalzahlung im Dezember ist für viele Handwerksbetriebe nur ein Tropfen auf den heißen Stein und wird keinesfalls ausreichen, um die Existenz und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.
- Die Bundesregierung ist gut beraten und nachdrücklich aufgefordert, die Entlastungslücke bis zum Frühjahr 2023 schnell zu schließen – sowohl durch ein Vorziehen der Gaspreisbremse als auch durch die bereits zugesagte Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms um KMU-Härtefallhilfen gerade auch für das Handwerk.