Von der Fläche geht es im Entwurf dann ins Volumen bei den Grundlagen der Gestaltung
Konsultation zum Designschutz (Geschmacksmusterschutz)
Überprüfung der Vorschriften zum Geschmacksmusterschutz
Die bestehenden Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz stammen noch aus den Jahren 1998 (Design-Richtlinie) und 2002 (Verordnung über die Gemeinschaftsgeschmacksmuster) und werden jetzt überarbeitet. Daher führt die EU-Kommission eine Konsultation durch, die sich vor allem an Unternehmen, Designer, Behörden und Verbände, aber auch an die breite Öffentlichkeit richtet.
2017 wurden 94.000 Geschmacksmuster eingetragen
Der Bedarf für einen überarbeiteten Rechtsschutz für Geschmacksmuster bzw. eingetragene Designs steigt.
Der Begriff Geschmacksmuster ist definiert als die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.
Geschmacksmuster können somit auch Bestandteil handwerklicher Gegenstände sein. Geschmacksmuster fallen unter das Eigentumsrecht und ihre Inhaber entscheiden, wer diese wie und zu welchem Preis nutzen kann. Der Schutz umfasst die unerlaubte Verwendung oder Nachahmung.
Mit dieser öffentlichen Konsultation sollen Meinungen von Personen eingeholt werden, die vom Geschmacksmusterschutz in Europa betroffen sind. Die Kommission hofft, auf dieser Basis Schlussfolgerungen für Verbesserung, Modernisierung und weitere Harmonisierung der genannten Rechtsvorschriften ziehen zu können.
Eine Teilnahme ist bis 31. März 2019 möglich.