Krankenversicherung: Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden am 1. August 2013 in Kraft getreten
Seit dem 1. April 2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem 1. Januar 2009 in der privaten Krankenversicherung besteht für alle Menschen eine Pflicht zur Absicherung des Krankheitsrisikos.
Niemand kann mehr wegen Beitragsrückständen gekündigt werden. Deshalb sind sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung beträchtliche Beitragsrückstände sowie erhebliche Säumniszuschläge aufgelaufen.
Um die Versicherten vor Überschuldungen zu schützen, wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz zum 1. August 2013 in Kraft gesetzt, welches den außerordentlichen Säumniszuschlag von monatlich 5 Prozent für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte beseitigt und bis zum Jahresende die Ermäßigung bzw. den Erlass von aufgelaufenen Beitragsschulden und Säumniszuschlägen ermöglicht.
In der privaten Krankenversicherung wurde ein „Notlagentarif“ für säumige Versicherte eingeführt.
Nähere Informationen erhalten sie von unseren Sozialversicherungsberatern sowie den Krankenkassen und den Unternehmen der privaten Krankenversicherungen.
Weitergehende Informationen finden sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Links zum Gesetzestext
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Weiterführende Links
August 2013