
HandwerksordnungMeisterpflicht bringt positive Ergebnisse
07. August 2025 – Statement von Präsident Peteranderl
„Vor fünf Jahren wurde in 12 Handwerksberufen wieder eine Zulassungsvoraussetzung eingeführt. Die jetzt durchgeführte Evaluierung des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt: Diese Entscheidung war richtig und hat die erwarteten positiven Ergebnisse gebracht“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
2020 wurde die Zulassungspflicht für zwölf zu diesem Zeitpunkt zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1 der Handwerksordnung zum Schutz von Leben und Gesundheit, zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes sowie zur Sicherung der Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung im gesamtwirtschaftlichen Interesse wieder eingeführt. 2004 war in diesen Handwerksberufen, darunter Fliesenleger sowie Rollladen- und Sonnenschutztechniker, die Zulassungsvoraussetzung abgeschafft worden.
Damals wurde auch beschlossen, dass dieser Schritt nach fünf Jahren evaluiert werden soll. Diese Evaluierung hat nun ergeben, dass sich die Berufsbilder sowie die Schwerpunkte der praktischen Berufsausübung in den zwölf „rückvermeisterten“ Gewerken mit Blick auf die Gefahrgeneigtheit bzw. den Kulturgüterschutz nicht wesentlich verändert haben und damit die genannten Gründe für die Einführung der Zulassungspflicht unverändert fortbestehen. Zudem gab eine Datenanalyse Hinweise darauf, dass es einen Anstieg der bestandenen Meisterprüfungen gab sowie eine deutlich positivere Entwicklung der Ausbildung als bei den restlichen B1-Berufen. Auch die betroffenen Gewerke selbst ziehen eine erste positive Bilanz hinsichtlich der Rückführung in die Anlage A der Handwerksordnung, weisen dabei aber auf den kurzen Zeitraum von fünf Jahren hin.
Die Evaluierung zeigt, dass die Wiedereinführung einer Zulassungsvoraussetzung in diesen Berufen ein Schritt in die richtige Richtung war, denn er nahm eine große wirtschaftspolitische Fehlentscheidung von 2004 zumindest teilweise wieder zurück. Der Meisterbrief steht für hohes fachliches, unternehmerisches und ausbildungsbezogenes Wissen und Können. Es ist ein Garant für die bewährte handwerkliche Qualitätsarbeit, Innovationsfähigkeit und Problemlösungskraft. Er sorgt dafür, dass Betriebe leistungsfähiger und dauerhafter am Markt sind und ist deshalb auch positiv für Verbraucherschutz und die Sicherung von Gewährleistungsansprüchen. Und er ist ein starkes Signal, dass sich Aus- und Fortbildung im Handwerk lohnt und gewürdigt wird.