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Meldung an die Sozialversicherung: neues Schlüsselverzeichnis ab 1. Dezember 2011

Bei Meldungen an die Sozialversicherung müssen Arbeitgeber die Tätigkeit des Beschäftigten angeben. Bei Meldungen, die Zeiträume ab dem 01. Dezember 2011 betreffen, ist für die Angaben zur Tätigkeit ein neues Schlüsselverzeichnis zu verwenden.

An Stelle des bisher aus fünf Ziffern bestehenden Kennzeichens ist nunmehr der neue neunstellige Schlüssel zu verwenden.

Damit wird unter anderem die bisherige Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgegeben. Außerdem sind die zwischenzeitlich neu entstandenen Berufe bzw. Berufsbezeichnungen eingearbeitet. Das neue Schlüsselverzeichnis ist abrufbar unter:

arbeitsagentur.de

Weitergehende Fragen beantwortet der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit: