
Mit Lieferkettengesetz droht Handwerksbetrieben neue Bürokratie
Anforderungen, die eigentlich auf Großbetriebe zielen, werden auch Handwerk belasten
01. April 2021 - Statement von Präsident Peteranderl
„Das sog. Sorgfaltspflichtengesetz zielt eigentlich auf international vernetzte Großbetriebe. Diese werden die Anforderungen jedoch auch an ihre inländischen Zulieferer weitergeben. Handwerksbetriebe werden damit erneut in Belastungen hineingezogen, die eigentlich für Großbetriebe gedacht sind“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Ziel des vorgesehenen Lieferkettengesetzes
Das vorgesehene „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ zielt darauf ab, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen sicherzustellen, und zwar auf allen Schritten im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden. Es umfasst das Handeln im eigenen Geschäftsbereich sowie das Handeln unmittelbarer und mittelbarer Zulieferer.
Forderungen zur Entlastung des Handwerks
Auch wenn das Gesetz ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten soll, ist zu erwarten, dass die direkt betroffenen Großunternehmen ihre Verpflichtungen auf alle Betriebe in ihrer Zuliefererkette abwälzen werden. Das Handwerk sieht die Einführung eines Lieferkettengesetzes deshalb grundsätzlich und vor allem vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-bedingten Wirtschaftslage als verfehlt an. Da das Gesetz aber wohl kommen wird, müssen im weiteren Gesetzgebungsprozess wenigstens noch einige Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen durchgesetzt werden:
- Die Verpflichtungen sind auf die erste Zulieferstufe zu beschränken.
- Das Gesetz darf keine Anwendung finden bei unternehmerischen Aktivitäten im Inland und innerhalb der EU sowie in weiteren Ländern, die über ein hohes Schutzniveau verfügen.
- Die vorgesehenen bürokratischen Dokumentations- und Berichtspflichten sind zu reduzieren.
Darüber hinaus sind die Pläne für ein europäisches Lieferkettengesetz, das zum Teil über die deutschen Regelungen hinausgehen soll, abzulehnen.
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Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik
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