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Mehr Nachfrage und mehr Investitionen schaffenMit Steuerentlastungen besser aus der Corona-Krise

20. Mai 2020 - Statement von Präsident Peteranderl

„Die Corona-Krise hat für die Handwerksbetriebe zu Umsatzausfällen, Liquiditätsschwund und Schuldenanstieg geführt. Um diese Probleme zu überwinden, muss die Steuerpolitik jetzt einen maßgeblichen Beitrag leisten“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Die Handwerksbetriebe brauchen schnelle und gezielte Unterstützung, um die Folgen der Corona-Krise baldmöglich zu überwinden. Die Steuerpolitik muss hierzu einen zentralen Beitrag leisten, damit die Liquiditätsprobleme abgemildert werden, die Nachfrage nach Handwerksprodukten und -dienstleistungen angeregt und die Investitionsfähigkeit der Betriebe gestärkt wird. Nur wenn die Handwerksunternehmen diese schwierige Phase überwinden und leistungs- sowie wettbewerbsfähig wieder in ein weitgehend normales Wirtschaftsleben eintreten können, sind sie auch in der Lage, die Krisennachwirkungen zu bewältigen und vor allem wieder finanzielle Reserven aufzubauen, den erhöhten Schuldenstand abzutragen und die Weiterentwicklung des Betriebs und seiner Leistungen wieder voranzutreiben.

Vor allem folgende steuerpolitischen Maßnahmen sollten jetzt angepackt werden:

  • Notwendig sind Entlastungen bei der Einkommensteuer durch den schnellen und vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags sowie eine Absenkung des Tarifs und eine Begradigung des sogenannten Mittelstandsbauchs.
  • Die bereits flexibilisierte Möglichkeit des Verlustrücktrages ist eine richtige Entlastungsmaßnahme, die allerdings krisenbedingte Verluste nur unzureichend ausgleichen kann. Zur längerfristigen Liquiditätssicherung sollte daher die betragsmäßige Begrenzung gestrichen und ein Rücktrag auch in vor dem letzten Veranlagungszeitraum liegende Jahre ermöglicht werden.
  • Die Abschreibungsbedingungen sind zu verbessern, beispielsweise durch eine weitere Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter.
  • Die Konditionen beim Investitionsabzugsbetrag sollten verbessert werden, z.B. durch Verlängerung der Ansparzeit, Erhöhung der Höchstgrenzen und Ausdehnung des Kreises der Berechtigten.
  • Ein zeitlich befristeter „Corona-Bonus“ sollte eingeführt werden, bei dem 20 % von bis zu 12.000 Euro Kosten, die für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt, z.B. bei der Renovierung, oder auch außerhalb der eigenen vier Wände anfallen, von der Einkommensteuer abgesetzt werden können.
  • Der Schwellenwert für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer sollte weiter angehoben werden.
  • Der Zinssatz für Steuernachzahlungen sollte angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase von derzeit einem halben Prozent für jeden vollen Monat auf ein marktübliches Niveau abgesenkt und vergleichbar den Verzugszinsen an den Basiszinssatz gekoppelt werden.

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Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

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