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Neuordnungen treten am 1. August 2021 in KraftModernisierte Ausbildungsordnungen in vier Handwerken

Zum 1. August 2021 gehen mehrere Ausbildungsberufe neu geordnet an den Start:

  • Brauer und Mälzer / Brauerin und Mälzerin,
  • Friseur / Friseurin,
  • Maler und Lackierer /  Malerin und Lackiererin,
  • Elektroniker / Elektronikerin.

Über die vier neuen Ausbildungsberufe im Elektrohandwerk haben wir bereits berichtet.



Neue Technik und digitalisierte Arbeitswelt als Treiber

Die dynamischen Entwicklungen der genannten Branchen sowie die zunehmende Digitalisierung und aktuelle Themen wie Nachhaltigkeit gaben Anlass, die bisher bestehenden Ausbildungsberufe unter die Lupe zu nehmen. Dabei wurde geprüft, inwieweit sich Inhalte aus den sich weiter entwickelnden Handwerken in die Ausbildung integrieren lassen.

Durch die Modernisierung der Ausbildungsordnungen werden die Ausbildungsberufe also jeweils an die aktuellen und absehbaren Anforderungen in der beruflichen Praxis angepasst. So werden die Weichen dafür gestellt, dass die betroffenen Branchen für künftige Entwicklungen gerüstet sind und dass die Berufe für den Nachwuchs attraktiv sind. Außerdem wird sichergestellt, dass am Bedarf ausgebildet wird und künftig entsprechend qualifizierte Nachwuchskräfte zur Verfügung stehen.



Gestreckte Abschlussprüfung ersetzt Zwischenprüfung

Als weitere Neuerung setzen sich – wie bereits in vielen anderen Berufen – auch hier die gestreckten Abschlussprüfungen durch. Damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Sie wird durch die sogenannte „Teil 1-Prüfung“ ersetzt. Diese zählt wie der zweite Teil der Prüfung für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung mit.

Wichtig

Die neuen Ausbildungsordnungen gelten nur für ab 1. August 2021 beginnende Ausbildungsverhältnisse, nicht für zuvor begonnene Ausbildungsverhältnisse.



Hinweis

Für folgende Ausbildungsberufe gibt es bereits die hilfreichen Publikationen des Bundesinstituts für Berufsbildung „Ausbildung gestalten“ mit Tipps und Umsetzungshilfen .

Ausbildung gestalten - Brauer und Mälzer / Brauerin und Mälzerin

Ausbildung gestalten - Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin





Brauer und Mälzer / Brauerin und Mälzerin

Bezüglich der Neuordnung des Berufs ist hervorzuheben, dass die bisherige Sperrwirkung des Prüfungsfaches Getränkeschankanlagen aufgehoben worden ist.

Die Ausbildungsordnung einschließlich des Ausbildungsrahmenplans finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.

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uirá uirá / pixabay.com



Friseur / Friseurin

In der Ausbildungsverordnung wurde die Wahlqualifikation „Nageldesign/-modellage“ gestrichen und die Wahlqualifikation „Pflegende Kosmetik/Visagistik“ in „Visagistik“ umbenannt. Allgemein wird im Bereich der Kosmetik der Fokus auf die dekorative Kosmetikdienstleistung gelegt. Zudem wurde der Inhalt „Digitalisierte Arbeitswelt“ aufgenommen, hier geht es u.a. um den Umgang mit betriebsbezogenen Daten oder Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien.

Die Ausbildungsordnung einschließlich des Ausbildungsrahmenplans finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.



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Maler und Lackierer /  Malerin und Lackiererin

Maler

Besonders zu beachten ist, dass aus bisher drei künftig folgende fünf Fachrichtungen werden:

  • Gestaltung und Instandhaltung,
  • Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik,
  • Kirchenmalerei und Denkmalpflege,
  • Bauten- und Korrosionsschutz,
  • Ausbautechnik und Oberflächengestaltung.

Die Ausbildungsordnung einschließlich des Ausbildungsrahmenplans finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.

 Wichtig

Die bisherige zweijährige Ausbildung zum/zur Bauten- und Objektbeschichter/-in ist in der neuen Ausbildungsverordnung nicht mehr geregelt und wird durch die Neuordnung des Ausbildungsberufs aufgehoben. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse sind davon nicht betroffen.